20.5435 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020 stösst in vielen Kantonen auf Vorbehalte:
1. Ist der Bundesrat bereit, die Kantone zu ermächtigen, die Abwicklung der Ausfallentschädigungen einem anderen Gemeinwesen, insbesondere den Gemeinden, zu übertragen?
2. Ist er bereit, die Frist für die Einreichung eines Gesuchs um Auszahlung eines Bundesbeitrags zu erstrecken?
3. Ist er bereit, die Verordnung zu vereinfachen?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung stellen sich grundlegende Fragen, welche in parlamentarischen Vorstössen angesprochen und von den Kantonen an den Bundesrat gerichtet wurden. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass die Ausführungsbestimmungen des Bundes die zwischenzeitlich von den Kantonen erlassenen Abfederungsmassnahmen und die innerkantonale Kompetenzordnung unzureichend berücksichtigen. Der Bundesrat wird deshalb prüfen, inwieweit die Verordnung revidiert werden soll.