20.5537 · Fragestunde. Frage · 2020-09-07
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Auskunft der SODK übernimmt diese kein Monitoring der kantonalen Massnahmen (zum Beispiel Maskenpflicht) im Bereich Kinderbetreuung.
- Wie wird sichergestellt, dass es ein solches Monitoring gibt?
Wer verantwortet die Auswertung, insbesondere auch auf die Fallzahlen?
- Wer stellt sicher, dass die kantonalen Massnahmen mit den Grundprinzipien und Empfehlungen des BAGs (z.B. grundsätzliche Fragen wie Abstand zwischen Kleinkindern und Erwachsenen) übereinstimmen und nachvollziehbar bleiben?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. In der besonderen Lage behalten die Kantone ihre Zuständigkeit, soweit die aktuellen Covid-19-Bestimmungen nichts Anderes regeln. Dem Bund wurden in diesem Bereich keine Aufsichtspflicht oder andere Aufgaben übertragen. Entsprechend liegt auch der Entscheid, ob ein Monitoring der kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung notwendig und zielführend ist, in der Kompetenz der Kantone.