20.5606 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat schreibt auf die Ip. 20.3868: "Die externen Kosten [des Pestizideinsatzes] müssten über eine Gebührenerhöhung gedeckt werden." Offenbar fallen sie heute der Natur und dem Steuerzahler zur Last.
- Ist es verfassungskonform bzw. politikkohärent, wenn die externen Kosten nicht durch die Verursacher getragen werden?
- Nach 50 Jahren Chlorothalonil: Kann der Bundesrat mit Sicherheit sagen, dass der Nutzen aus deren Anwendung höher war, als die damit verbundenen externen Kosten?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)