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20.5628 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat schreibt auf meine Ip. 20.3868: "Die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln sind zeitlich nicht begrenzt". In der EU gilt die Erstgenehmigung von Wirkstoffen/PSM im Regelfall höchstens 10 Jahre und die folgenden Erneuerungen jeweils 15 Jahre.

- Wann wurde die zeitlich befristete Zulassung in der Schweiz aufgehoben und warum?

- Wie lässt sich das Fehlen einer Frist mit dem Auftrag zur Risikoreduktion verbinden?

- Wird aufgrund der negativen Erfahrungen wieder eine Befristung eingeführt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

Seit wann und warum sind die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz zeitlich nicht mehr begrenzt? | Lexipedia | Lexipedia