20.5630 · Fragestunde. Frage · 2020-09-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall ist seit dem 17. März 2020 in Kraft. Sie gilt bis zum 16. September 2020. Dies steht in Artikel 11. Die Botschaft zum Covid-19-Gesetz wurde am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet, also innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.
Gilt die Verordnung ab dem 17. September weiterhin, obwohl ihre Geltungsdauer bis zum 16. September befristet ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)