20.5645 · Fragestunde. Frage · 2020-09-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat bereit, aus dem Flüchtlingscamp Moria ein neues Kontingent von Flüchtlingen aufzunehmen zumindest im Umfang der Aufnahme-Zusicherung der Schweizer Städte?
So haben z.B. bereits seit längerem die acht grössten Städte dem Bund die Aufnahmen zusätzlicher Flüchtlinge angeboten.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in den Antworten auf die Fragenstunde vom Montag, dem 14. September 2020, erwähnt, ist der Bundesrat besorgt über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Grossbrand in der Einrichtung Moria auf der Insel Lesbos. Er verfolgt die Situation laufend und die zuständigen Departemente stimmen sich dabei eng ab. In Absprache mit den griechischen Behörden hat die Schweiz am Freitagnachmittag, 11. September 2020, einer erste Ladung Hilfsmaterial nach Griechenland geliefert. Mehrere Experten und Expertinnen des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe leisten konkret Hilfe vor allem im Bereich Wasser. Damit die aktuellen Bedürfnisse gedeckt werden können, hat das EDA bis zu einer Million Franken für neue Hilfsprojekte bereitgestellt. Besonders prekär ist die Situation nach dem Brand für 400 unbegleitete Minderjährige. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die Koordination der Arbeiten für die sofortige Evakuierung und Aufnahme dieser Minderjährigen an die Hand genommen. Die Schweiz wurde von Deutschland angefragt, sich bei der Evakuierung zu beteiligen. Sie hat eine Beteiligung mit der Aufnahme von rund 20 Minderjährigen in Aussicht gestellt. Die DEZA und das SEM sind in direktem Kontakt mit den griechischen Behörden und mit der EU und informieren sich laufend über die jüngsten Entwicklungen. So präsentierten die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und Vizekommissionspräsident Schinas am 11. September 2020 erste Pläne für den Wiederaufbau des niedergebrannten Flüchtlingslagers. Zur Diskussion steht auch, dass das wiederaufgebaute Lager dereinst gemeinsam von Griechenland und der EU geführt werden könnte. Sollte als Teil einer langfristigen Lösung der Situation in Griechenland ein europäisches Umverteilungsprogramm zustande kommen, ist das EJPD bereit, eine Teilnahme zu prüfen. In Frage käme dabei ausschliesslich eine weitere Übernahme von schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung (UMA). Zudem führt das EJPD die zu Beginn des Jahres lancierte Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen mit einem familiären Bezug zur Schweiz weiter. Bislang hat die Schweiz 52 Kinder und Jugendliche in diesem Rahmen aufgenommen. In einer Aussprache vom 16. September 2020 mit den Kantonen, der KKJPD und der SODK, sowie dem Städte- und dem Gemeindeverband wurde festgehalten, dass eine allfällige Aufnahme im Rahmen der bundesstaatlichen Zuständigkeiten und in den Regelstrukturen erfolgen müsste, das heisst, die Kinder und Jugendlichen würden nach einer zweiwöchigen Quarantäne in einem Bundesasylzentrum auf die Kantone verteilt. Eine direkte Aufnahme von Migrantinnen und Migranten durch die Städte ist hingegen aufgrund der rechtlichen Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen im Ausländer- und Flüchtlingswesen ausgeschlossen. Interessierte Städte und Gemeinden haben aber die Möglichkeit, mit ihrem Kanton eine zusätzliche Aufnahme innerhalb des kantonalen Verteilschlüssels zu vereinbaren.