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20.5649 · Fragestunde. Frage · 2020-09-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In Artikel 2 im Covid-Gesetz wurde nach der Vernehmlassung die Aufzählung besonders gefährdeter Personen gestrichen. Das BAG führt aber weiterhin eine Liste von besonders gefährdeten Personen.

1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht diese Liste des BAG?

2. Zu welchem Zweck dient die Liste ausserhalb der in Artikel 3 aufgeführten Arbeitsbeziehungen, zumal dort immer noch Personen über 65 aufgeführt werden?

Dies betrifft 1,6 Millionen Menschen, und nur ein Teil steht in einem Arbeitsverhältnis.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert auf der Internetseite eine Liste der Kategorien der besonders gefährdeten Personen. Es stützt sich dabei auf Artikel 9 Epidemiengesetz, welcher die Information über übertragbare Krankheiten und die Veröffentlichung von Empfehlungen durch das BAG regelt.

2. Die Liste mit Kategorien der besonders gefährdeten Personen hat neben dem Schutz dieser Personen am Arbeitsplatz auch den Zweck, diese Personen über ihr persönliches gesundheitliches Risiko zu informieren. Während der ersten Welle wurden auch entsprechende Verhaltensempfehlungen ausgesprochen, wie beispielsweise das Meiden von Menschenansammlungen. Ein weiterer Zweck dieser Liste ist die Information der Ärzteschaft und Gesundheitsfachpersonen, für welche ihrer Patientinnen und Patienten ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe besteht.