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20.5697 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Video-Identifikation wird in Zeiten der CoVid19 Pandemie als echte Erleichterung empfunden, insbesondere für Zugehörige einer Risikogruppe und Menschen, die in ihrer Reise- und Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.

Plant der Bundesrat die in Artikel 7a VZertES vorgesehene Videoidentifikation als allgemeine Methode zur Identitätsprüfung über den 1. Oktober 2020 hinaus zu erweitern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beabsichtigt nicht, die temporäre Änderung der VZertES über den 1. Oktober 2020 hinaus zu verlängern. Für die sichere und vertrauenswürdige Identifikation über Video fehlen aktuell neben den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen insbesondere auch die technischen Grundvoraussetzungen. Deshalb kommt eine breite Einführung der Videoidentifikation heute nicht in Frage. Die Möglichkeit der Videoidentifikation wurde am 1. April 2020 eingeführt, nachdem der Bundesrat am 16. März 2020 die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz erklärt hat, um alle unnötigen Kontakte zu vermeiden. Mit der Verbesserung der epidemiologischen Lage und der breiten Einführung von Schutzkonzepten ist die persönliche Identifikation vor Ort wieder vertretbar. Die Frage der Verlängerung oder Wiedereinführung dieser Massnahme stellt sich aus Sicht des Bundesrates lediglich im Falle einer erneuten deutlichen Verschärfung der epidemiologischen Lage.