20.5699 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der UNO-Sonderberichterstatter über Folter hat sich am 1. September äusserst besorgt über die Lage in Belarus gezeigt. Wladimir Putin hat angedeutet, dass Russland bereit wäre, auf Anfrage Minsks zu intervenieren.
- Sollte der Bundesrat nicht gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung dem belarussischen Botschafter seine Sorge angesichts der Menschenrechtsverletzungen mitteilen und an Russland appellieren, auf jegliche Einmischung zu verzichten?
- Hat der Bundesrat entsprechende Schritte gemacht?