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20.5706 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Ein Vernehmlassungsverfahren ist im VGI geregelt und ist eine hoheitliche Aufgabe.

- Trifft es zu, dass Vernehmlassungsverfahren oder Teile davon, insbesondere die Auswertung der Stellungnahmen und die Verfassung des Berichts, an externe private Dienstleister übertragen werden?

- Aus welchen Gründen erfolgt ein solches Outsourcing dieser hoheitlichen, politischen Aufgabe?

- Wie viele Vernehmlassungsverfahren waren und sind noch von dieser Praxis betroffen?

- Wie hoch sind die bezahlten Honorare?

Stellungnahme des Bundesrates

Ja, zur Auswertung von Vernehmlassungen werden teilweise private Dienstleister beigezogen. Dass die Durchführung von Vernehmlassungsverfahren eine Aufgabe des Bundes ist, schliesst diesen Beizug, beispielsweise beim Verfassen eines Ergebnisberichts, nicht aus. Insbesondere, weil im Ergebnisbericht "einzig" über die eingereichten Stellungnahmen informiert wird und deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammengefasst werden (Art. 20 Abs. 1 der Vernehmlassungsverordnung). Der Beizug von privaten Dienstleistern erfolgt daher insbesondere, wenn innert kurzer Zeit sehr viele Stellungnahme erfasst beziehungsweise zusammengefasst werden müssen oder zur administrativen Unterstützung. Der Bund führt keine Statistik zur Anzahl der von privaten Dienstleistern durchgeführten Redaktionen der Vernehmlassungsberichte sowie zu den dafür bezahlten Honoraren. Für diesbezügliche Aussagen, beziehungsweise für eine entsprechende Umfrage bei den Departementen und Ämtern, genügte die zur Beantwortung einer Frage im Rahmen der Fragestunde zur Verfügung stehende Zeit nicht.