20.5745 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Bundesrat wird im Falle einer unmittelbaren Gefährdung für die menschliche Gesundheit keine Frist für das Aufbrauchen gewährt, bevor die Pestizide vom Markt genommen werden. In anderen Fällen kann eine Frist von höchstens einem Jahr für das Inverkehrbringen und eine Frist von einem Jahr für das Aufbrauchen der Lagerbestände gewährt werden (20.3901).
- Wie werden diese Fristen festgelegt und wo sind sie geregelt?
- Können sie aufgehoben werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?