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20.5790 · Fragestunde. Frage · 2020-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In den Medien (u.a. NZZ vom 6. November) konnte man lesen, dass sich gewisse Staaten weigern, Asylsuchende zurückzunehmen, wenn diese über keinen negativen Covid-19-Test verfügen.

- Wie geht die Schweiz vor, wenn sich renitente Staaten trotz Dublin-Übereinkommen weigern, Asylsuchende, für deren Verfahren sie zuständig sind, zurückzunehmen?

- Welche Staaten verhalten sich unkooperativ?

Stellungnahme des Bundesrates

Bis anhin kam es bei ausreisepflichtigen Personen nur in einzelnen Fällen zur Verweigerung von Covid-19-Tests. In diesen Fällen suchen die zuständigen Behörden jeweils das Gespräch mit diesen Personen, um sie davon zu überzeugen, dass ein Covid-19-Test vor der Ausreise im Hinblick auf die eigene Gesundheit sowie die Gesundheit ihres Umfelds wichtig ist. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kantone in diesen Fällen zudem ausländerrechtliche Administrativhaft anordnen oder verlängern. Das Staatssekretariat für Migration prüft zudem mit den jeweiligen Zielstaaten mögliche Lösungsansätze für diese Fälle. Denkbar sind dabei beispielsweise die Durchführung des Covid-19-Tests bei der Einreise in den Zielstaat oder eine Quarantäne im Zielstaat. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in Europa haben alle Dublin-Staaten besondere sanitarische Massnahmen angeordnet, die Auswirkungen auf die Organisation von Überstellungen haben können. Namentlich Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und Malta verlangen aktuell einen negativen Covid-19-Test vor der Überstellung. Die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren beträgt mindestens sechs Monate, so dass auch bei einer Verweigerung des Tests weiterhin eine Überstellung in Aussicht steht. Die Schweiz verhandelt zurzeit mit den wichtigsten Partnerstaaten alternative Lösungen (z. B. Quarantänemassnahmen) bei verweigerten Tests.

Covid-19. Rückübernahme von Asylsuchenden ohne negativen Test | Lexipedia | Lexipedia