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20.5892 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit 2018 müssen durch die Milizstäbe vermehrt Dokumente für die Truppenarchivierung sammeln und abliefern.

1. Wie viele Stellen musste die Bundesverwaltung ausbauen, um das zusätzlich archivierte Material bearbeiten zu können?

2. Welche personellen Konsequenzen wurden für Milizstäbe getroffen, um deren Arbeitslast in Bezug auf die Archivierung zu reduzieren?

3. Wer hat entschieden, welche Dokumente seit 2018 für die Milizeinheiten neu angebotspflichtig werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Milizformationen der Armee sind gemäss Bundesgesetz über die Archivierung gegenüber dem Bundesarchiv anbietepflichtig. Die Archivierung stellt sicher, dass die Geschichte der Schweizer Milizarmee für künftige Generationen dokumentiert ist. Die Archivierungspflicht der Armee hat sich seit 1998 nicht geändert. Seit 2018 können Unterlagen der Milizformationen jedoch nur noch digital ans Bundesarchiv übermittelt werden. Diese Veränderung hat zur Folge, dass die Unterlagen neu fortlaufend für die Archivierung aufbereitet werden. Die Arbeitslast ist indessen gleich wie vorher.

1. Die Bundesverwaltung hat keine zusätzlichen Ressourcen für die Truppenarchivierung und sieht auch nicht vor, solche aufzubauen.

2. Im Armeestab existiert ein Detachement mit 12 Milizoffizieren, das die Arbeiten der Milizstäbe anleitet und diese unterstützt. Das Detachement erfüllt einen Grossteil der Aufgaben, die mit der Archivierung einhergehen, wie zum Beispiel die Qualitätskontrolle und die Erstellung von Schulungsunterlagen.

3. Die Archivwürdigkeit von Dokumenten wird durch das Bundesarchiv abschliessend festgelegt. Archivwürdig ist indessen nur ein begrenzter Teil der Dokumente, die im Rahmen der militärischen Dienstleistungen erstellt werden. Beispielsweise die Befehle, Übungen oder Ausbildungsvorgaben.