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20.5910 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Falls der Bundesrat aufgrund der Lageentwicklung seine Meinung ändert und beschliesst, die Skigebiete wie schon im März zu schliessen: Sind Entschädigungen für die Bergbahnbetreiberinnen vorgesehen?

Wenn ja, welche Beträge sind dafür vorgesehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der auf den 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Härtefallverordnung verfügen Bund und Kantone bereits über ein Instrument, um Covid-bedingte Härtefälle bei Unternehmen mit starken Umsatzeinbussen abzufedern. Aus heutiger Sicht dürfte die Härtefallverordnung in Verbindung mit der Kurzarbeitsentschädigung und dem Covid-Erwerbsersatz genügen, um Härtefälle auch im Bereich des Wintertourismus und bei Bergbahnen abzufedern, zumal der Bundesrat nicht die Absicht hat, die Skigebiete zu schliessen.

Covid-19. Entschädigung der Bergbahnen im Fall einer Schliessung | Lexipedia | Lexipedia