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20.5921 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 26. November dieses Jahr hat das Bundesamt für Energie BFE die Energieperspektiven 2050+ veröffentlicht. Darin ist geplant, dass die Stromproduktion aus Biogas von heute 200 GWh auf 1200 GWh ansteigen soll. Eine vom BFE in Auftrag gegebene Studie besagt, dass mit den geplanten Investitionsbeiträgen in Zukunft kaum mehr Biogasanlagen gebaut werden.

Wie plant der Bundesrat diesen Widerspruch zu beheben und einen Zubau der Anlagen für die zusätzlich notwendige Energiemenge zu ermöglichen.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der geplanten Revision des Energiegesetzes sollen die Investitionsbeiträge an die stromerzeugenden Teile von Holz-Anlagen von heute maximal 20 Prozent auf maximal 60 Prozent erhöht und neu Investitionsbeiträge für Biogasanlagen geschaffen werden. Diese Massnahmen sind für die Zeit bis 2035 ausgelegt. Die neuen Energieperspektiven sehen bis 2035 für die Stromproduktion aus Biogas eine Zunahme auf 500 Gigawattstunden und für die Stromproduktion aus allen Biomasseanlagen eine Zunahme auf 1600 Gigawattstunden vor. Die vom BFE in Auftrag gegebene Studie betrachtet ausschliesslich die Stromproduktion aus Biogasanlagen. Diese Anlagen bieten aber verschiedene andere Potentiale, welche heute noch nicht voll ausgeschöpft werden. Zu nennen ist etwa die Wärme- und Stromproduktion mittels Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Ausserdem, je nach Fall, besteht die Möglichkeit, die entstehende Wärme selber zu verbrauchen oder in ein Fernwärmenetz einzuspeisen. Dies trägt ebenfalls zum wirtschaftlichen Anlagenbetrieb bei. Zusätzlich besteht im C02-Gesetz die Möglichkeit, mit CO2-Kompensationsprojekten zu finanziellen Mitteln zu gelangen. Unter dem neuen CO2-Gesetz wird der Bund zudem Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase mit Mitteln aus dem Klimafonds finanziell unterstützen. Mit all diesen Förderinstrumenten wird der Zubau gewährleistet.