20.5926 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss den Richtlinien zur Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung haben die Kantone eine Frist bis zum 31. Oktober 2020, um beim Bundesamt für Sozialversicherungen ihr Gesuch um Erhalt des Bundesbeitrags einzureichen.
- Wie viele Gesuche wurden bis heute berücksichtigt?
- Wie hoch ist - Stand heute - der Betrag der von den Kantonen an die Institutionen ausgerichteten Ausfallentschädigungen?
- Wie hoch ist - Stand heute - die Beteiligung des Bundes?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)