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20.5940 · Fragestunde. Frage · 2020-12-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Deutschland hat Ende Oktober 2020 10 Migranten nach Äthiopien ausgeschafft (Flugzeugcharter durch Frontex). Weiter hat die EU mit Äthiopien eine Vereinbarung im Rückkehrbereich unterzeichnet (siehe auch 18.5312). Äthiopien hat der Schweiz zugesagt, dass sich auch die Schweiz auf die darin festgelegten Abläufe berufen könne.

- Ist diese mündliche Vereinbarung gültig?

- Warum hat die Schweiz an dieser Rückkehroperation nicht teilgenommen?

- Wann wird die Schweiz Sonderflüge nach Äthiopien organisieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Anfang 2018 trat eine Migrationsvereinbarung zwischen der EU und Äthiopien in Kraft, welche im Detail die Ablaufprozesse im Bereich der Rückkehr festlegt. Die äthiopische Seite hatte der Schweiz im Anschluss mündlich zugesagt, dass sie sich ebenfalls auf die mit der EU festgelegten Abläufe berufen könne. Im Januar 2019 wurde diese Vereinbarung zwischen Äthiopien und der Schweiz formalisiert. An dem von Deutschland organisierten Charterflug im Oktober 2020 konnten aus organisatorischen Gründen keine anderen Frontex-Staaten teilnehmen. Trotz der Corona-bedingt schwierigen Situation konnte die Schweiz im laufenden Jahr vier polizeilich begleitete Rückführungen nach Äthiopien durchführen. Die Schweiz plant für das kommende Jahr einen Frontex-Charterflug unter ihrer Leitung.