20.5964 · Fragestunde. Frage · 2020-12-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Wie funktioniert/e Home Schooling von geflüchteten Kindern/Sprachkurse geflüchteter Menschen während Corona?
2. Gibt es in den Bundesasylzentren (mV/oV/BZ) Internetzugang für Bewohnerinnen und Bewohner?
3. Falls ja: Gibt es räumliche, zeitliche oder technische Einschränkungen (Nutzerzahl/Bandbreite)?
4. Kantone: Gibt es Vorgaben vom Bund i.S. Internetzugang?
Könnte der Bund solche erlassen?
5. Wie ist die Situation i.S. Internetzugang in kantonalen/kommunalen Unterkünften?
Hat der Bund Zahlen dazu?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Frühjahr 2020 fand das Home-Schooling in den Räumlichkeiten der Bundesasylzentren statt. Dabei übermittelten die Lehrpersonen ihre Aufträge an die Mitarbeitenden der Leistungserbringer Betreuung, welche die Kinder bei der Umsetzung dieser Aufträge unterstützten. Aktuell findet der Schulunterricht gemäss den kantonalen Vorgaben wieder als Präsenzunterricht statt. Die Sprachkurse für erwachsene Asylsuchende finden unter Einhaltung der Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit statt. Die Bundesasylzentren sind mit WLAN für Asylsuchende ausgestattet. Dieses steht den Asylsuchenden grundsätzlich ohne Einschränkungen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Nutzung von elektronischen Geräten, wie bspw. Mobiltelefone, Tablets oder Laptops, kann zur Sicherstellung der Nachtruhe allerdings eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Der Bund hat keine Kenntnis, ob in kantonalen oder kommunalen Unterkünften der Internetzugang gewährleistet ist. Es gibt seitens Bund auch keine Vorgaben zum Internetzugang von Personen des Asylbereichs, welche sich in kantonalen Zentren aufhalten. Der Bund hat aufgrund der kantonalen Zuständigkeit diesbezüglich kein Weisungs- oder Aufsichtsrecht. Der Bund ist daher nicht berechtigt, den Kantonen in diesem Bereich Vorgaben zu machen.