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20.5967 · Fragestunde. Frage · 2020-12-07

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Raum Neuenburg sind Straftaten massiv angestiegen. Bei vielen Tätern handelt es sich um Asylbewerber aus Nordafrika. Das SEM hat eine Nulltoleranzpolitik angekündigt. Verstossen die Asylsuchenden gegen diese Politik, sollen sie vom Asylverfahren ausgeschlossen werden.

- Wirkt diese Null-Toleranz-Politik?

- Wie viele Algerier, Marokkaner und Tunesier wurden vom Asylverfahren ausgeschlossen?

- Beabsichtigt der Bundesrat, die nordafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten zu erklären?

Stellungnahme des Bundesrates

Das SEM nutzt in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen kantonalen Behörden den rechtlichen Handlungsspielraum konsequent, um kriminelles oder renitentes Verhalten von Asylsuchenden zu sanktionieren. Die Massnahmen, welche das SEM gemeinsam mit den Neuenburger Behörden ergriffen hat, beginnen Wirkung zu zeigen. Die Straftaten und Ordnungsverstösse, welche teilweise von Asylsuchenden aus dem Bundesasylzentrum Boudry verursacht wurden, haben wieder abgenommen. Zudem prüft das SEM die Wiedereröffnung des besonderen Zentrums Les Verrières für die Unterbringung von Personen, welche den ordentlichen Betrieb der Bundesasylzentren schwerwiegend stören. Es ist hierfür im engen Austausch mit dem Kanton Neuenburg. Des SEM bemüht sich ausserdem mit Hochdruck, die aufgrund der Pandemie teilweise erschwerten Dublin-Überstellungen sowie den mit gewissen Staaten blockierten Wegweisungsvollzug zu verbessern. Gemäss Artikel 8 Absatz 3bis Asylgesetz werden Gesuche formlos abgeschrieben, wenn asylsuchende Personen ohne triftigen Grund ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder den Asylbehörden während mehr als 20 Tagen nicht zur Verfügung stehen. Dasselbe gilt für Personen, die den Asylbehörden in einem Zentrum des Bundes ohne triftigen Grund während mehr als 5 Tagen nicht zur Verfügung stehen. Zwischen Januar und November 2020 wurden aufgrund dieses Artikels die Asylgesuche von 53 Personen aus Algerien, von 14 Personen aus Marokko und von 5 Personen aus Tunesien abgeschrieben. Das EJPD hat im Herbst 2020 geprüft, ob die Maghreb-Staaten die objektiven Kriterien zur Bezeichnung als sichere Herkunftsstaaten gemäss Artikel 2 Absatz 1 der Asylverordnung 1 erfüllen. Dies ist bei Algerien und Marokko nicht der Fall. Aufgrund der aktuellen Herausforderung, welche die Corona-Pandemie für die Stabilität des Landes darstellt, ist auch bei Tunesien eine Bezeichnung als sicherer Herkunftsstaat zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt. Die Staatspolitischen Kommissionen wurden bezüglich der Safe-Country-Liste konsultiert. Im Sommer 2021 wird das EJPD alle drei Maghreb-Staaten erneut einer Prüfung unterziehen.