20.6009 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
- Wird der Bundesrat bei der Weiterbildung von Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln eine erfolgreiche Lernzielkontrolle oder Prüfung voraussetzen, um die Gültigkeit der Fachbewilligung um 5 Jahre zu verlängern?
- Wenn nein, warum verzichtet er auf ein Qualifikationsverfahren gemäss Artikel 6 Absatz 3d Weiterbildungsgesetz?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Fachbewilligung ist heute unbefristet gültig. In Zukunft soll für eine Verlängerung der Fachbewilligung der Nachweis einer Weiterbildung erbracht werden müssen. Bei dieser Gelegenheit soll die Weiterbildung formell und inhaltlich neu ausgerichtet werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang nächstes Jahr Varianten prüfen. Diese werden auch erfolgreiche Lernzielkontrollen oder Prüfungen beinhalten. Darüber hinaus wird das neue Qualitätssystem für Weiterbildungen qualitative Anforderungen formulieren für die Ausbildung an Grund- und Weiterbildungseinrichtungen. Mit dem neuen Qualitätssystem soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen gemäss Artikel 6 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes eingehalten werden.