20.6021 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf Frage 20.5800 führte der Bundesrat aus, dass das SEM die Situation in Eritrea und Äthiopien aufmerksam beobachte und seine Asyl- und Wegweisungspraxis aufgrund des Konflikts gegebenenfalls anpassen werde.
- Nach welchen Kriterien und in welchem Zeitraum passt das SEM bei neuen Konflikten die Liste der sicheren Herkunftsländer an?
Auf welcher Stufe fallen diese Entscheide?
- Wie viele Personen aus Äthiopien befinden sich aktuell in einem laufenden Asylverfahren?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 6a Absatz 2 des Asylgesetzes bezeichnet der Bundesrat Staaten, in welchen nach seiner Feststellung Sicherheit vor Verfolgung besteht (sogenannte Safe Countries). Die entscheidenden Kriterien, die dabei geprüft werden, sind die politische Stabilität und die Menschenrechtslage vor Ort. Zudem werden bei der Prüfung die Einschätzung von EU- und EFTA-Mitgliedstaaten und vom Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR sowie weitere länderspezifische Erkenntnisse berücksichtigt. Die zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte müssen vor jeder Änderung der Liste, mindestens aber einmal jährlich, konsultiert werden. Die letzte Konsultation fand im Herbst 2020 statt. Weder Eritrea noch Äthiopien hat der Bundesrat jemals als verfolgungssicher im Sinne des Asylgesetzes eingestuft. Stand Ende November 2020 befanden sich in der Schweiz 39 äthiopische Staatsangehörige in einem laufenden Asylverfahren.