Lexipedia

20.6049 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Helikopterpilotinnen und -piloten fliegen bei uns gewerblich bis 65. Die EU will der Schweiz keine Ausnahme mehr gewähren und so droht unseren 60+ Pilotinnen und Piloten die Arbeitslosigkeit, dies obwohl altersmässige Einschränkungen für Piloten im gewerblichen Luftverkehr nicht gerechtfertigt sind und diese keinen Beitrag an die Sicherheit leisten.

- Was hat das EDA bis jetzt ganz konkret unternommen?

- Was unternimmt das EDA in Zukunft, um umgehend eine Lösung mit der EU zu finden?

Stellungnahme des Bundesrates

Um den Marktzugang der hiesigen Aviatik-Industrie sicherzustellen übernimmt die Schweiz im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens europäisches Recht. Pilotenlizenzen, inklusive die Alterslimite im Helikopterbereich, werden auf EU-Stufe geregelt, um die gegenseitige Anerkennung von Flugausweisen zu ermöglichen, was die berufliche Mobilität sicherstellt. Seit 2012 hat die Schweiz wiederholt erfolgreich Ausnahmen von der Alterslimite verhandelt. Seit Frühling 2020 hat die EU die Fälle für Ausnahmebewilligungen eingeschränkt. Die Schweizer Delegation, unter der Leitung des BAZL, verlangte im Gemischten Ausschuss vom 3. Dezember 2020 die Fortsetzung der Zulassung von über 60-jährigen Helikopterpiloten. Die Kommission sagte zu, die Frage nochmals zu prüfen. Das EDA setzt sich an der Seite des für das Luftverkehrsabkommen federführenden UVEK für dieses Anliegen ein.

Was unternimmt das EDA wirklich, um eine Verlängerung der Ausnahme betreffend Altersgrenze 60 für Helikopterpilotinnen und -piloten zu erhalten? | Lexipedia | Lexipedia