20.6050 · Fragestunde. Frage · 2020-12-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Berücksichtigung von Umweltrisiken wird gemäss bundesrätlicher Weiterentwicklung der Finanzmarktpolitik zur Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes.
Sind auch die SNB und die FINMA in ihrer Vertretung der Schweiz in internationalen Gremien dazu verpflichtet, die genannte Einschätzung zu den Umweltrisiken proaktiv zu vertreten und zu entsprechenden internationalen Standards beizutragen?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Artikel 3 der Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz hat die Finma bei ihren internationalen Aufgaben in der Tat die Finanzmarktpolitik des Bundesrates zu berücksichtigen. Vertritt die Finma die Schweiz in internationalen Gremien, so erfolgt die Festlegung der Grundzüge der Positionierung im Einvernehmen mit dem EFD, welches die Federführung für die internationale Finanzmarktpolitik innehat. Die soeben vom Bundesrat genehmigten strategischen Ziele 2021-2024 der Finma enthalten zudem erstmals ein spezifisches Ziel zur Nachhaltigkeit. Gemäss diesem trägt die Finma zur nachhaltigen Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz bei, indem sie insbesondere klimabezogene Finanzrisiken in ihre Aufsichtstätigkeit einbezieht und die Finanzinstitute zu einem transparenteren Umgang mit diesen Risiken anhält. Um eine effektive und kohärente Interessenwahrung der Schweiz im Basler Ausschuss, in welchem Finma und SNB die Schweiz vertreten, sicherzustellen, stimmen sich die beiden Behörden gemäss Tripartitem MoU über die Grundzüge der von ihnen vertretenen Positionen mit dem EFD ab. Sowohl Finma als auch SNB sind zudem Mitglieder des "Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System".