Lexipedia

21.1007 · Anfrage · 2021-03-09

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Unter chronischen nichtübertragbaren Krankheiten leiden gemäss dem Bundesamt für Statistik Frauen häufiger als Männer. Aktuelle Erfahrungen deuten auch an, dass überproportional viele Frauen von long COVID betroffen sind. Im Rahmen der Anfrage Feri 20.1088 erklärte sich der Bundesrat bereit, zu prüfen, ob die ökonomischen Kosten einer fehlenden Gendermedizin ausgewiesen werden können und ob Frauen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung ökonomisch benachteiligen werden. Der Bundesrat hielt gleichzeitig fest, dass die Umsetzung möglicher Massnahmen mehrheitlich nicht in der Kompetenz des Bundes liegt. Der Zugang zu Therapien fällt allerdings in die Zuständigkeit des Bundes.

Ich bitte den Bundesrat daher um die die Beantwortung folgender Fragen:

- Ist der Bundesrat bereit, die geschlechterspezifischen Auswirkungen von long COVID zu analysieren?

- Ist der Bundesrat bereit, Geschlechterunterschiede in der Bewertung von Gesundheitsleistungen genauso zu berücksichtigen, wie sozioökonomische Aspekte der Geschlechter?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Kohortenstudie des Programms "Corona Immunitas" zeigt, dass jede vierte Person nach einer SARS-CoV-2-Infektion an längerfristigen Folgen leidet ("Long-Covid"). Der Bundesrat nimmt die Langzeitfolgen bei einer Corona-Infektion sehr ernst.

Im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 21.3014 SGK-S "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit Long Covid" wird der Bundesrat die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 Erkrankungen auf die Patientinnen und Patienten analysieren. Dabei sollen auch geschlechtsspezifische Unterschiede untersucht werden. Zudem trägt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in einer Übersichtsstudie die wichtigsten Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf sozioökonomische Ungleichheiten zusammen.

Der Zugang zu Gesundheitsleistungen soll unabhängig vom Geschlecht oder sozioökonomischen Status erfolgen und durch die Sozialversicherungen gewährleistet werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 20.3018 Feri "HTA-Liste" ausgeführt hat, werden in der Bewertung von Gesundheitsleistungen hinsichtlich Erfüllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit alle Aspekte einschliesslich ethischer, sozialer und rechtlicher Aspekte einer Leistung berücksichtigt, wobei - falls angezeigt - auch geschlechterspezifische Gesichtspunkte betrachtet werden.

Antwort des Bundesrates.