21.1027 · Anfrage · 2021-05-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Artikel 40 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) besagt, dass Blinklichter Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer vor starkem Wind (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 40 Mal aufleuchtet) oder vor Sturm (orangefarbiges Blinklicht, das pro Minute ungefähr 90 Mal aufleuchtet) warnen sollen. Diese Anlagen waren früher unabdingbar für die Sicherheit der Seenutzerinnen und Seenutzer und sind heute Teil unserer Seenlandschaften. Für viele haben diese Lichter wohl einen sentimentalen Wert. Dennoch ist die Frage berechtigt, ob ihr heutiger Nutzen es noch rechtfertigt, die Pflicht zu warnen aufrechtzuerhalten. In der Tat stehen heutzutage allen Bootsfahrerinnen und Bootsfahrern und den anderen Seenutzerinnen und Seenutzern über ihre Mobiltelefone oder andere ausgefeiltere elektronische Geräte genauere und schnellere Informationen zur Verfügung, die sie vor dem Ablegen oder während der Fahrt auf dem Wasser lesen können. Wenn die Lichter zu blinken beginnen, wissen die Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer oft schon seit einer Weile, dass Gefahr im Anzug ist, und haben sich möglicherweise bereits in Sicherheit gebracht.
Angesichts der Entwicklung der Informationsmittel und der hohen Kosten, die den Kantonen und den Seegemeinden durch den Unterhalt dieser Systeme entstehen, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist der Bundesrat bereit, die betroffenen Kreise anzuhören?
- Ist er zudem bereit, eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse für diese Anlagen erstellen zu lassen, um entscheiden zu können, ob die Pflicht, diese Anlagen zu betreiben, aufrechterhalten werden soll, oder ob es andere - allenfalls auszubauende - Mittel gibt, mit denen das angestrebte Sicherheitsziel besser erreicht werden könnte?
Stellungnahme des Bundesrates
Sturm- und Starkwindwarnungen am Seeufer gemäss Artikel 40 der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1) sind für die Sicherheit der Seebenutzerinnen und Seebenutzer weiterhin wichtig.
Heute gibt es viele Möglichkeiten, die aktuellen meteorologischen Daten via Internet und mit dem Mobiltelefon abzurufen und diese Daten für die Ausflugsplanung zu nutzen - vor allem, bevor man in ein Boot oder auf ein Surfbrett steigt. Das Wetter kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern, wodurch jegliche Planung hinfällig wird.
Ausserdem möchte der Bundesrat darauf hinweisen, dass nicht alle Seebenutzerinnen und Seebenutzer ihr Mobiltelefon bei jedem Ausflug mitnehmen können. Beim Wind- und Kitesurfen, Kanufahren und Stand-up-Paddeln ist es schwierig, ein Mobiltelefon auf sich zu tragen. Fahrgäste auf einem Segelboot wiederum verstauen ihre Mobiltelefone normalerweise an einem trockenen, sicheren Ort unter Deck, während sie ihrem Wassersport frönen. Darüber hinaus warnt die Sturmwarnung auch Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer von Motorbooten, Fischerinnen und Fischer sowie Kapitäninnen und Kapitäne von Fahrgastschiffen vor schwer vorhersehbaren Gewittern.
Die Konzentration aller Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer ist auf ihr Boot, den Verkehr auf dem See, den Wind und die Umgebung gerichtet. Bei all den von Wind und Motor verursachten Hintergrundgeräuschen ist der Alarm eines Mobiltelefons oder eines anderen Gerätes kaum zu hören. Dahingegen können die Starkwind- und Sturmwarnungen von den Seebenutzerinnen und Seebenutzern schnell visuell wahrgenommen werden und bleiben deshalb unerlässlich.
Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Eine kurze Anhörung der betroffenen Kreise hat gezeigt, dass sich sowohl die Wassersportlerinnen und Wassersportler als auch die Kapitäninnen und Kapitäne von eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmen auf die Warnleuchten verlassen und diese für unverzichtbar halten.
2. Die Wartungskosten der Leuchten sind im Vergleich zu ihrem Nutzen sehr gering. Auch die Elektrizitätskosten für den Betrieb halten sich in Grenzen, da die Leuchten nicht dauernd in Betrieb sind.
Der Bundesrat hält es daher nicht für angebracht, die Sturmwarnungen auf Schweizer Gewässern abzuschaffen, da sie sich für zahlreiche Seebenutzerinnen und Seebenutzer bewährt haben und dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden.
Antwort des Bundesrates.