21.1036 · Anfrage · 2021-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im Newsletter "Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW informiert" vom April 2021 kann ein Video aufgerufen werden, das den Bundespräsidenten Guy Parmelin zu Besuch auf einem Biobauernhof zeigt. Mit diesem Video wird für ein Nein zu den Volksinitiativen "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" und "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung" geworben. Darin werden die Dinge so vermischt, dass sowohl die Gegnerinnen und Gegner als auch die Befürworterinnen und Befürworter der beiden Initiativen verunsichert sind.
In diesem Video wird namentlich Folgendes behauptet: "Der Biobetrieb von Paul und Marco Messerli wäre sowohl von der Trinkwasserinitiative als auch von der Pestizidinitiative stark betroffen. Mit der Pestizidinitiative würde sich für Biobetriebe jedoch überhaupt nichts ändern.
Wie rechtfertigt der Bundesrat sein Verhalten, durch das er seine Pflicht zur Transparenz und zur objektiven Information über Angelegenheiten, die der Volksabstimmung unterliegen, verletzt hat? Beabsichtigt der Bundesrat, das betreffende Video vom Netz zu nehmen und in einem Kommuniqué die Falschaussagen, die im Video gemacht wurden, richtigzustellen?
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung in der politischen Diskussion und namentlich im Vorfeld von Abstimmungen wichtig. Das Ziel des Video-Beitrags bestand darin, die Stimme eines Landwirtes, der unter dem Label Bio-Suisse produziert, über die Konsequenzen der beiden Initiativen für seinen Betrieb aufzuzeigen.
Nach Eingang der Forderung von Bio-Suisse, das Video zurückzuziehen, wurde der Video-Beitrag überprüft. Aufgrund der Möglichkeit einer missverständlichen Wahrnehmung des gezeigten Labels in Verbindung mit der Abstimmungsempfehlung von Bio Suisse, die für ein "Ja" bei der Initiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide" eintritt, wurde das Video bereits am 6. Mai 2021 vom Netz genommen. Mit diesem Vorgehen hat das WBF umgehend auf eine allfällige Gefahr einer Verletzung der Information im Zusammenhang mit den eidgenössischen Vorlagen reagiert. Über den Rückzug des Videos wurde in den Medien berichtet. Einen Grund für eine Pressemitteilung gab es nicht.
Antwort des Bundesrates.