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21.1037 · Anfrage · 2021-05-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Über Monate hinweg sucht eine betroffene Familie mit Unterstützung von Fachpersonen und privaten Organisationen nach familieninternen und privaten Lösungen. Nachdem Lösungen auf dem Tisch liegen, schlägt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde über Nacht zu. Am 21. April 2021 wird die Mutter in eine Klinik gesperrt, rechts- und verfassungswidrig (wie in der Zwischenzeit vom Gericht bestätigt). Kaum passiert wird auch die zwölfjährige Tochter in eine unbekannte Institution weggesperrt (verdeckte Unterbringung, wie es so schön heisst). Der Zugang wird Vertrauenspersonen verweigert. Kein Einzelfall. Für die private Ombudsstelle ist es der 1000. Fall! Ein trauriges "Jubiläum". Kindern und Erwachsenen das sichere Gefühl wegzunehmen, mit schützenden und sorgenden Menschen verbunden zu sein, gleicht einem "Seelenmord". Lebenslange Traumatisierungen und der Verlust des Vertrauens in Erwachsene und in Behörden sind die Ergebnisse. Seit Jahren schauen Politik und die kantonalen Verantwortlichen weg. Für die freiwilligen Helferinnen und Helfer kaum mehr auszuhalten. Ihnen macht die Hilfs- und Machtlosigkeit zu schaffen. Sie können kaum mehr schlafen. Es ist bekannt: Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht stellt den Schutz der Schwachen und die Familie in den Mittelpunkt. Aber in der Praxis können viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der "Machtballung" nicht umgehen. Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat bereit, 100 betroffene Personen, welche Behördenwillkür und psychische Behördengewalt persönlich erlebt haben, einzuladen und anzuhören?

2. Ist der Bundesrat bereit, in Artikel 400 ZGB neu den allgemeingültigen Grundsatz zu regeln, wonach nahestehende Personen immer Vorrang haben, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der gegenüber der KESB geäusserten Kritik bewusst und nimmt diese ernst. Er hat deshalb am 29. März 2017 gestützt auf eine erste Evaluation des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts von 2013 das EJPD beauftragt abzuklären, wie der Einbezug nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbessert werden kann. Auf der Grundlage eines externen Gutachtens ist zurzeit ein Vorentwurf in Vorbereitung, der diesem Anliegen Rechnung tragen soll. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat gegen Ende Jahr darüber eine Vernehmlassung eröffnen wird.

1. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, im Rahmen der Vorbereitung der erwähnten Vernehmlassungsvorlage neben den Kantonen und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden auch die betroffenen Kreise einzubeziehen. Dieser Einbezug wird vor der Eröffnung der Vernehmlassung stattfinden. Eine persönliche Anhörung von hundert betroffenen Personen durch den Bundesrat würde weit über den Rahmen des Üblichen hinausgehen und ist deshalb nicht vorgesehen.

2. Die Einführung eines gesetzlichen Vorrangs nahestehender Personen bildet eine der zentralen Fragen der laufenden Gesetzgebungsarbeiten; der Bundesrat wird in der erwähnten Vernehmlassungsvorlage dazu Stellung nehmen und allenfalls einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Da der Bundesrat seinem Beschluss nicht vorgreifen will, ist es zurzeit allerdings nicht möglich, konkrete Ausführungen zum Inhalt des Vorentwurfs zu machen.

Antwort des Bundesrates.

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