21.3004 · Motion · 2021-01-18
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, parallel zur Umsetzung des Absenkpfades Nährstoffe in der pa. iv. 19.475 und hinsichtlich der vom Bundesrat vorgesehenen Einführung der Offenlegungspflicht der Futtermittel- und Düngerlieferungen im Rahmen der Agrarpolitik die Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse anzupassen. Dabei ist die Praxis einzubeziehen. In der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen müssen unter anderem der Standort, das Ertragspotential der Kulturen und der Futterverzehr besser berücksichtigt und an die Realität in der Praxis angepasst werden. Dabei ist der Toleranzbereich der Suisse-Bilanz beizubehalten und die Grundlagen zur Düngung sind auf Praxisbetrieben zu überprüfen. In der Suisse-Bilanz sind zudem die Möglichkeiten für die Berücksichtigung von Lagerveränderungen zu schaffen.
Begründung
- Deutlich längere Vegetationsperioden, grundsätzlich gute bis sehr gute klimatische Bedingungen und grosse Fortschritte in der Sortenzucht führen dazu, dass das Ertragspotential im Acker- und Futterbau in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.
- In der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen werden diese Veränderungen zu wenig berücksichtigt. Gerade im Futterbau und insbesondere bei Mais ergibt sich eine zunehmende Lücke zwischen Praxis und Vorgaben. Es ist darum nötig, dass die Grundlagen zur Düngung generell auf Praxisbetrieben überprüft werden. Dabei müssen auch Qualitätsanforderungen mit einbezogen werden wie z. B. neue Anforderungen an den Proteingehalt bei Brotgetreide.
- In der Suisse-Bilanz ist die Möglichkeit zu schaffen, dass höhere Erträge - unter Berücksichtigung des Standortpotentials - besser und einfacher als heute berücksichtigt werden können. Zwar können höhere Erträge bereits heute in der Suisse-Bilanz geltend gemacht werden. Wenn aber wegen Trockenheit oder z. B. Krankheits- oder Schädlingsbefall, das für diesen Standort anvisierte Ertragsniveau nicht erreicht wird, müssen empfindliche Direktzahlungskürzungen in Kauf genommen werden. Das ist kontraproduktiv, weil die Betriebe in Zukunft dazu angehalten sind, deutlich weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen. Somit tragen sie ein erheblich höheres Produktionsrisiko und müssen Mindererträge in Kauf nehmen.
- Möglichkeiten zur Abgrenzung von Lagerveränderungen sind zu prüfen. Wenn nicht jedes Jahr die exakt gleiche Fläche einer Kultur für die Futterproduktion für die Tiere zur Verfügung steht, zum Beispiel beim Mais, kann dies zu erheblichen Verwerfungen in der Suisse-Bilanz führen, da die angebaute Kultur und deren Ertrag in jedem Fall im Produktionsjahr als verbraucht gilt. Ein höheres Lager Ende Jahr kann heute nicht abgegrenzt werden.
- Die Düngung und Pflanzenernährung ist komplex und hängt von vielen nicht beeinflussbaren Umweltfaktoren ab. Der Stickstoffkreislauf und seine Umwandlungsprozesse im Boden werden bis heute nicht vollständig verstanden und abgebildet. Für Nährstoffbilanzen müssen darum zahlreiche Annahmen getroffen und Durchschnittswerte berücksichtigt werden. Das ist auf Stufe Forschung wie auch in der Praxis der Fall. Beispielsweise ist die atmosphärische N-Deposition bereits in den Düngungsnormen berücksichtigt. Düngung ist in der Praxis keine exakte Wissenschaft. Der heute in der SuisseBilanz gewährte Toleranzbereich ist darum nach wie vor von grosser Bedeutung und auch in Zukunft zwingend beizubehalten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Seit gut 20 Jahren sind nahezu alle Betriebe verpflichtet, eine ausgeglichene Nährstoffbilanz / Suisse-Bilanz vorzuweisen (ÖLN-Anforderung). Dennoch konnten die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) im Bereich der Nährstoffüberschüsse bis heute nicht erreicht werden. Die Umsetzung der Offenlegungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil zur Reduktion der Überschüsse, da dadurch alle Nährstoffflüsse transparent und digital ausgewiesen werden können und die Bilanz damit genauer wird.
Die Suisse-Bilanz und die GRUD (Grundlagen der Düngung) werden regelmässig in Zusammenarbeit mit der Praxis, dem Vollzug und der Forschung den neuesten Entwicklungen angepasst. Der Einbezug der Praxis in diese Arbeiten ist bereits sichergestellt. So wurde zum Beispiel zur Überarbeitung der Rindviehmast-Normen die Datengrundlage von Agroscope in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband "Swiss Beef" erhoben. Basierend darauf errechnet Agroscope die neuen Normen und unterbreitet sie dem Fachgremium (Groupe Technique Suisse-Bilanz), welches sich aus Vertretern des BLW, des Vollzugs, der Beratung und Forschung zusammensetzt. Dieses entscheidet anschliessend über die Anpassung der Normen. Die zugrundeliegenden Erträge im Futter- und Ackerbau wurden letztmals 2017 aktualisiert. Bei der Weiterentwicklung der Grundlagen muss immer auch auf den Auswuchs der Komplexität geachtet werden, die mit Neuerungen oft einhergeht. Unter all diesen Aspekten sind das BLW und die Groupe Technique immer bedacht, die beste Lösung für die Suisse-Bilanz zu finden.
Die 10 Prozent-Toleranzgrenze wurde vor rund 20 Jahren aufgrund Unsicherheiten in der Berechnungsmethode eingeführt. In der Zwischenzeit konnte diese Berechnungsmethode kontinuierlich verfeinert werden, weshalb eine Toleranz nicht mehr gerechtfertigt ist. Die 10 Prozent-Toleranzgrenze ermöglicht heute intensiv produzierenden Betrieben einen Nährstoffeinsatz, der den Bedarf der Pflanzen übersteigt. Damit werden über die Zeit Nährstoffüberschüsse generiert. Bei einer unausgeglichenen Bilanz infolge höherer Gewalt, wie z.B. ausserordentlichen meteorologischen Vorkommnissen oder schwerwiegenden Schäden durch Schädlinge, kann der Kanton auf die Kürzung oder Verweigerung der Beiträge verzichten (Direktzahlungsverordnung SR 910.13, Art. 106).
Der Übertrag von Nährstoffen auf das Folgejahr respektive Angabe von Lagerbeständen in der Bilanz ist nicht nötig. Eine Deklaration würde den administrativen Aufwand erhöhen und eine Kontrolle wäre nur mit grossem Aufwand möglich. Ein Vorrat an Futter wird regelmässig jedes Jahr angelegt und im darauffolgenden verfüttert, was über die Jahre hinweg einer ausgeglichenen Bilanz entspricht und somit eine Deklaration nichtig macht.
Wie in der Motion dargelegt, hängen Düngung und Pflanzenernährung von vielen Faktoren ab. Insbesondere Stickstoff ist in grossen Mengen im Umlauf. Aufgrund der hohen Mobilität dieses Nährstoffs sind eine effizientere Bewirtschaftung und damit geringere Emissionen schwierig zu erreichen. Es ist jedoch dringend nötig, einen Schritt in Richtung Erreichung der UZL zu machen, weshalb der Bundesrat weiterhin an der Streichung des Toleranzbereichs festhält. Denn damit wird ein Anreiz geschaffen, dass nährstoffintensivere Betriebe effizienter wirtschaften und die Intensität im Allgemeinen optimiert wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Forderungen der Motion entweder bereits erfüllt sind oder dem Ziel der Reduktion der Nährstoffüberschüsse entgegenlaufen würden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.