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21.3006 · Motion · 2021-01-21

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Covid-19-Gesetz wie folgt zu ändern:Art. 2 Abs. 11 Der Bundesrat kann zur Unterstützung der Ausübung der politischen Rechte vorsehen, dass Referendums- und Initiativbegehren mit der nötigen Anzahl Unterschriften, jedoch auch ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Referendums- und Initiativfrist bei der Bundeskanzlei einzureichen sind.

Begründung

Die Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren hat sich aufgrund der COVIDPandemie erschwert, ist jedoch nicht unmöglich. Dies zeigen die verschiedenen Referendumsprojekte, welche erfolgreich eingereicht wurden. Zur Unterstützung von Referendumkomitees wurde im COVID-Gesetz beschlossen, dass die Bescheinigung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei vorgenommen werden kann. Diese Entlastung wurde nicht für Initiativen beschlossen. Da die COVID Pandemie und die Massnahmen zur Bekämpfung andauern, ist es nichts als fair, auch die Initiativen von der Bescheinigungspflicht zu befreien.