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21.3007 · Motion · 2021-01-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Vorschlag zur besseren Steuerung und Planbarkeit der Berufsbildungsfinanzierung durch die Kantone zu erarbeiten und dem Parlament bis Ende 2022 vorzulegen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht eine Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an den öffentlichen Gesamtausgaben für die Berufsbildung von 25 Prozent vor.

Den überwiegenden Teil seines Beitrags richtet der Bund als input-orientierte Pauschale an die Kantone aus. Seit 2004 erhebt der Bund jährlich in Zusammenarbeit mit den Kantonen in einer Vollkostenrechnung die kantonalen Nettokosten der Berufsbildung. Diese Erhebung dient als Bemessungsgrundlage für die Beitragsleistungen des Bundes an die Kantone.

Höchstens 10 Prozent der Bundesbeiträge sind für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung sowie für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse vorgesehen. Zudem unterstützt der Bund die Organisationen der Arbeitswelt bei der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie der Durchführung von gewissen Bildungsgängen an höheren Fachschulen. Des Weiteren werden die Abgeltungen an das Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) für Betrieb und Unterbringung sowie die Berufsbildungsforschung des Bundes an den Bundesviertel angerechnet. Seit 2018 kann der Bund Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen Beiträge von höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren ausrichten.

Der Bund hat den Richtwert von 25 Prozent erstmals 2012 erreicht und hält ihn seither ein oder geht sogar darüber hinaus. Im Rahmen der BFI-Botschaft legt der Bund alle vier Jahre den Kostenrahmen für den Bundesbeitrag an die Berufsbildung fest. Kosten, Kostenanteile und Wachstum werden für die einzelnen Jahre bereits transparent ausgewiesen; Planbarkeit und Steuerung sind somit grundsätzlich gewährleistet. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab. Er ist sich indes auch der Komplexität des bestehenden Systems bewusst und prüft im Hinblick auf die nächste BFI-Botschaft 2025-2028 zusammen mit den Kantonen, ob und wie Verbesserungen erzielt werden könnten. Er beantragt daher die Annahme des Postulats 21.3008 WBK-N, das eine verwandte Fragestellung aufweist. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat dementsprechend vor, im Zweitrat die Abänderung in einen Prüfauftrag zu beantragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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