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21.3012 · Postulat · 2021-01-25

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Einsatzdoktrin für künftige autonome Waffensysteme und künstliche Intelligenz in der Sicherheitsinfrastruktur unter Berücksichtigung internationaler ethischer Standards ausgestalten werden kann und welche Möglichkeiten er sieht, sich international für ethische Standards einzusetzen.

Begründung

An ihrem Sicherheitspolitischen Seminar vom 26. Oktober 2020 hat sich die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) mit der neuen internationalen Sicherheitsordnung und den neuen Kriegsformen auseinandergesetzt. In der Diskussion um autonome Waffensysteme und künstliche Intelligenz stellte die Kommission fest, dass keine völkerrechtlichen Regelwerke für deren militärischen Einsatz bestehen. Der in der Abrüstungskonferenz in Genf im Jahr 2014 gestartete Prozess, unter Bezugnahme auf Artikel 36 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konventionen von 1949 vollautonome Waffensysteme präventiv zu verbieten, ist nachweislich ins Stocken geraten. In Anbetracht der rasanten technologischen Entwicklungen hält die Kommission eine Auseinandersetzung mit den ethischen Grundregeln allerdings für dringend angezeigt. Mit den Darlegungen zu einer möglichen Einsatzdoktrin könne ein wichtiger Beitrag für die weiteren internationalen Diskussionen geleistet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Autonomie im militärischen Bereich vielerlei Chancen bietet, aber auch aussen- und sicherheitspolitische, (völker-)rechtliche sowie ethische Herausforderungen mit sich bringt. Er ist bereit, das Postulat im Rahmen der Strategie "Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025" zu erfüllen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.