21.3045 · Interpellation · 2021-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Massnahmen rund um die Covid Krise treffen insbesondere Kinder und Jugendliche massiv. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie schätzen die Pädiater die Situation ein?
2. Wie schätzen die (Jugend)Psychologen und Psychiater die Situation ein?
3. Ist eine Zunahme der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu verzeichnen z.b. die Dargebotene Hand, Elternnotruf, 147 etc.?
4. Ist eine Zunahme von ambulanten und stationären Massnahmen bei der Kinder- und Jugendpsychologie zu verzeichnen?
5. Ist eine Zunahme im KESR Bereich zu beobachten?
6. Ist eine Zunahme von Suizid zu beobachten?
7. Werden bei den Beschlossenen Massnahmen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche genug Rechnung getragen insbesondere die 5 Personen Regel bedeutet für Familien faktisch keinen Kontakt zu anderen Familien und Kinder?
8. Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen auf Kleinkinder, welche (noch) nicht in eine Spielgruppe oder Kita gehen und durch die 5 Personen Regel keinen Kontakt zu anderen Kinder pflegen dürfen?
9. Findet es der Bundesrat verhältnismässig, dass Spielplätze, Rutschen etc. abgesperrt werden, Detailhändler ihre Kinderaktionen wie Abgabe eines kleinen Kindergeschenks an der Kasse eingestellt haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Taskforce COVID-19 des BAG steht punktuell in Kontakt mit Fachleuten aus der Pädiatrie und aus der pädiatrischen Infektiologie. Auf diese Weise werden verschiedene kinderspezifische Aspekte besprochen, z. B. in Bezug auf Screening-Tests oder die spezifischen Bedürfnisse von Kindern. Auf potenziell schädliche Auswirkungen der Massnahmen auf Kinder und Jugendliche (z.B. Schulschliessungen) wird besonders geachtet.
2. und 4. Gemäss einzelnen Rückmeldungen verzeichnen Kinder- und Jugendpsychiatrien 2020 gegenüber 2019 eine deutliche Zunahme an Konsultationen.
3. 2020 suchten deutlich mehr Kinder und Jugendliche als im Vorjahr wegen depressiver Stimmungen, psychischer Erkrankungen und akuten Krisensituationen Unterstützung bei den Beratungsangeboten für Kinder Pro Juventute (147) und ciao.ch. In der zweiten Welle konnte nochmals ein zusätzlicher Anstieg beobachtet werden. Die Anrufe von Kindern und Jugendlichen bei Beratungsangeboten, welche nicht spezifisch für Kinder sind, machen einen kleinen Anteil aus, bei der Dargebotenen Hand (143) machen sie 1 Prozent aus, es wurde hier eine leichte Zunahme der Anrufe von jungen Erwachsenen verzeichnet. Der Bund hat seit Beginn der Pandemie die Beratungsangebote finanziell unterstützt, um die Bewältigung der gestiegenen Nachfrage zu gewährleisten.
5. Die Taskforce COVID-19 des BAG steht in regelmässigen Kontakt mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES). Zum jetzigen Zeitpunkt können zur gestellten Frage keine repräsentativen Aussagen gemacht werden, die sich auf gesicherte und vollständige Daten abstützen. In der Einschätzung der KOKES haben die angeordneten Kindesschutz-Massnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht zugenommen, sie beobachtet jedoch in derselben Zeit eine Zunahme bei den Anfragen nach telefonischer Beratung. Bei den Gefährdungsmeldungen ergibt sich ein uneinheitliches Bild.
6. Es liegen für 2020 noch keine offiziellen Zahlen zu Suiziden (gemäss Todesursachenstatistik des Bundesamts für Statistik) vor.
7. - 9. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist dem Bundesrat auch in der Pandemie ein wichtiges Anliegen. Das Zentrum der Lebenswelt von Kindern sind ihre engsten Betreuungspersonen. Für sehr kleine Kinder ist die Nähe zu den Eltern und ggf. Geschwistern zentral. Mit zunehmenden Alter nehmen ausserhäusliche Kontakte, Freunde und die Settings Schule und Freizeit an Bedeutung zu. Gleichzeitig können ältere Kinder die Schutzmassnahmen verstehen und einordnen. Bei der Verabschiedung von Massnahmen hat der Bundesrat den Bedürfnissen von Kindern (Spielen, in die Schule gehen, Neues lernen etc.) auf der Basis der epidemiologischen Lage und dem jeweiligen Wissenstand so weit als möglich entsprochen. So wurde in der zweiten Welle zum Beispiel kein schweizweiter Fernunterricht beschlossen. Es besteht auch keine schweizweite Maskenpflicht für Kinder unter 12 Jahren. Des Weiteren waren Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren von der am 22. Dezember 2020 beschlossenen Schliessung der Sportbetriebe z.B. ausgenommen. Ab dem 1. März 2021 wurde die Altersgrenze von 16 auf 20 Jahre erhöht und auch Wettkämpfe für Kinder und Jugendliche sind wieder zugelassen. Dieselben Regeln gelten auch für kulturelle Aktivitäten und die offene Jugendarbeit. Auch sind seit März 2021 private Treffen mit bis zu maximal 15 Personen möglich. Des Weiteren sind seit dem 19. April 2021 mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kino oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe, Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.
Der Bundesrat hat keine Schliessung von Spielplätzen angeordnet. Die Taskforce COVID-19 des BAG arbeitet mit den Kantonen zusammen, um eine zweckmässige Umsetzung der Massnahmen sicherzustellen.
Antwort des Bundesrates.