21.3047 · Interpellation · 2021-03-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 wurden elektive Eingriffe im Rahmen der bis heute andauernden Covid-Krise verboten respektive stark eingeschränkt. Ob alle Eingriffe und Behandlungen nachgeholt wurden respektive noch nachgeholt werden müssen, ist noch immer unklar, ebenso wie Erkenntnisse zu möglichen Komplikationen oder Folgeerkrankungen. Weit besser untersucht wurden die psychologischen Auswirkungen der Pandemie.
Das damalige Elektivverbot könnte genutzt werden, um eine fundierte Analyse zu lancieren. Damit könnte eine gute Datengrundlage geschaffen werden, welche der Umsetzung des KVG (Art. 39, Abs. 1d) dienlich ist. So könnte herausgefunden werden, welche Eingriffe und Behandlungen ggf. medizinisch nicht notwendig waren (Verdacht der Überversorgung), aber auch welche Konsequenzen Nichtbehandlungen auf die Gesundheit hatten (Tendenz der Unterversorgung). Idealerweise könnte damit eine Grundlage für eine bessere Bedarfsplanung geschaffen werden.
Da die Gesundheitsversorgung vor den Kantonsgrenzen keinen Halt macht, erscheint es der Interpellantin wichtig, dass eine solche Analyse kantonsübergreifend stattfindet.
Aktuell sind zahlreiche Vorstösse hängig, welche den Bundesrat bitten, Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen (u.a. Motion 20.3282, Ettlin: Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitssystem ziehen; und Motion 20-3165, SGK: Für eine risikobasierte Präventions-und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten).
In diesem Zusammenhang bittet die Interpellantin den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Plant der Bundesrat im Rahmen der Aufarbeitung der Corona-Krise (erste Welle) eine Studie respektive Untersuchung, welche das oben genannte Ziel verfolgt?
2. Falls ja, durch wen und in welchen Bereichen?
3. Falls nein, wäre der Bundesrat bereit im Rahmen von hängigen Vorstössen und deren Bearbeitung auch diesen Aspekt untersuchen zu lassen? Falls nein, weshalb nicht?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-2. Vor dem Hintergrund der steigenden Gesundheitskosten und den aktuellen Arbeiten des Bundes im Bereich der Kostendämpfung, wurden bereits vor der Corona-Pandemie verschiedenste Arbeiten an die Hand genommen, um das medizinisch nicht erklärbare Mengenwachstum im Gesundheitswesen zu untersuchen. Unter anderem hat der Bundesrat von einem externen Mandatnehmer das angenommene Effizienzpotential im Bereich der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) schätzen lassen. Die Studie "Effizienzpotential bei den KVG-pflichtigen Leistungen" bestätigt, dass in fast allen Leistungsbereichen ein Effizienzpotential von 16 bis 19 Prozent der Leistungen nach KVG besteht, welches sowohl durch zu hohe Mengen als auch zu hohe Preise der Gesundheitsleistungen verursacht wird. Daneben wird das Thema Unter- und Überversorgung im Gesundheitswesen im Rahmen des Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung untersucht. Dieser konnte in der Vergangenheit relevante regionale und zeitliche Variationen von Behandlungen in der Gesundheitsversorgung aufzeigen. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ist aktuell daran, diesen Atlas in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) neu zu konzipieren und auszubauen. Die Daten sollen danach jährlich aktualisiert werden. Anhand dieser Daten sollten auch allfällige Variationen in der Gesundheitsversorgung im Jahre 2020 dargestellt werden können.
3. Es ist dem Bundesrat auch ein Anliegen, auf Basis der Ereignisse rund um die Corona-Pandemie, die Veränderungen in der Kosten- und Mengenentwicklung zu untersuchen. Deshalb wurden dazu bereits letzten Frühling erste Überlegungen angestellt und festgestellt, dass die Darstellung des kausalen Zusammenhanges zwischen der Reduktion der medizinischen Leistungen und der Corona-Massnahmen eine Herausforderung darstellt. So ist es beispielsweise methodisch schwierig zu unterscheiden, ob die medizinischen Leistungen tatsächlich nicht dringend waren und nachgeholt werden können oder ob sie aufgrund einer pandemie-bedingten Verhaltensänderung in der Bevölkerung nicht nachgefragt wurden. Ausserdem sind zum jetzigen Zeitpunkt die dafür notwendigen Daten noch nicht verfügbar. Dennoch hat der Bundesrat im Rahmen der Beurteilung der Kostenfolgen der Pandemie einen externen Mandatnehmer beauftragt, die Auswirkungen des Behandlungsverbotes auf die Spitäler zu analysieren und dabei auch zu prüfen, inwiefern valide Aussagen zum Anteil der medizinisch nicht indizierten Leistungen im Gesundheitswesen möglich sind. Die Ergebnisse sollten noch im Jahr 2021 vorliegen.
Antwort des Bundesrates.