21.3050 · Dringliche Interpellation · 2021-03-03
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Erfahrung der letzten 12 Monate hat gezeigt, dass die Corona-Krise alles andere als eine kurze Angelegenheit ist und uns noch länger beschäftigen wird.
Entsprechend stellen sich für uns folgende Fragen:
1. An welchen Orten werden Daten noch manuell erfasst oder übertragen? Wo wurde bereits auf digital umgestellt?
2. Wird bei der Übermittlung von Corona-Tests auch die Testmethodik erfasst und ausgewertet? Also insbesondere welcher Test verwendet wurde und aus welchem Grund der Test grundsätzlich gemacht wurde (Symptome, Massentests, auf Anforderung Dritter ...).
3. Sind randomisierte Querschnittstudien geplant? Also Test, bei denen die Probanden einzig und allein aufgrund des Zufalls ausgewählt werden, um so allfällige Verzerrungen anderer Erhebungsmethoden zu vermeiden?
4. Wie kann der Bundesrat beschleunigen, dass das erfolgreiche Testkonzept aus Graubünden u.a. mit Pooling-Tests in allen Kantonen vergleichbar und rasch umgesetzt wird. Werden im Bereich der Bundesverwaltung bereits regelmässig sogenannte Poolingtests eingesetzt oder ist dies geplant?
5. Wie funktioniert das Contact-Tracing über die Kantonsgrenzen hinweg? Bis wann sind die verschiedenen Lösungen fähig Daten standardisiert und evtl. automatisiert miteinander auszutauschen? Gibt es Bestrebungen, international und insbesondere in Grenzregionen ebenfalls eine Verbesserung und ein Austausch des Contact-Tracing anzugehen?
6. Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen klare Empfehlungen für eine Verbesserung des Contact-Tracing zu geben im Sinne von Rückverfolgung der Kontakte bis zum Ansteckungszeitpunkt?
7. Ist der Bundesrat bereit, eine Erleichterung oder eine Aufhebung der Quarantäne zu erwägen, wenn vergleichbare Massnahmen wie z.B. tägliche Conveniance-Tests ein gleichwertiges Resultat ergeben können.
8. Werden auch systematisch Daten zum Thema Langzeitfolgen erhoben? Insbesondere zur Thematik der sogenannten Long-Covid Fällen? Wird aktiv nach solchen Fällen gesucht? Werden diese Daten der Forschung und der Medizin zur Verfügung gestellt?
9. Welche Daten werden mit anderen Ländern, insbesondere zu Forschungszwecken, ausgetauscht? Erhalten unsere Forscher auch Zugang zu Daten anderer Länder?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Datenerfassung und -verarbeitung betrifft insbesondere die Meldungen der Testbefunde, des Contact Tracings und der Impfungen. Die meldepflichtigen Befunde können alle digital erfasst und ohne Medienbruch verarbeitet werden. Ein Teil der Ärzteschaft bevorzugt jedoch weiterhin Papierformulare, welche zwar digital übermittelt werden, jedoch eine manuelle Eingabe im Bundesamt für Gesundheit (BAG) erfordern.
Die Contact-Tracing-Datenbank des Bundes erhält durch automatisierte und zeitgesteuerte Prozesse zweimal täglich die Contact-Tracing-Daten der Kantone. Dieser Prozess war auf Bundesebene von Anfang an vollständig digital.
Zur Dokumentation der Impfungen verwenden inzwischen alle Kantone digitale Systeme. Für das Impfmonitoring besteht eine digitale Schnittstelle des BAG. Darüber werden die anonymisierten Daten aus den kantonalen Systemen an das BAG geliefert. Im Sinne einer Übergangslösung übermitteln zurzeit einzelne Kantone die anonymisierten Impfdaten noch zweimal wöchentlich per E-Mail an das BAG. Auch diese Kantone sind daran, ihre Systeme an die Schnittstelle anzuschliessen.
2. Ja. Unterschieden werden PCR und Schnelltests. Ob die Untersuchung an einer symptomatischen / asymptomatischen Person erfolgt ist oder im Kontext einer Ausbruchsabklärung erfolgt wird bei Antigen-Tests bereits erfasst und kann bei Bedarf künftig auch bei den PCR-Tests erfasst werden.
3. Seit Frühjahr letzten Jahres werden verschiedene Querschnittstudien im Rahmen des Forschungsprogramms Corona Immunitas durchgeführt. Dieses Programm läuft bis im Herbst 2022. Losgelöst von Studien, die auf Tests an Personen basieren, wird auch evaluiert, ob das Pandemiegeschehen über ein Monitoring des Abwassers nach Sars-CoV-2 abgebildet werden kann.
4. Betreffend die Wirkung des Testens von asymptomatischen Personen im Kanton Graubünden kann festgehalten werden, dass die ersten Trends alle in die Richtung deuten, dass breites, repetitives Testen die Fallzahlen senken kann. Im Rahmen eines Pilotprojektes prüft das BAG den Einsatz von Poolingtests für repetitives Testen in der Bundesverwaltung. Zudem hat der Bundesrat am 12. März 2021 die Weichen für eine massive Ausweitung und Förderung der Testung von asymptomatischen Personen gestellt, indem er die Kosten für die Testung übernehmen wird.
5. Die Kantone kommunizieren im Rahmen des Contact Tracings aktiv miteinander. Standardisierte Daten werden in der nationalen Contact-Tracing-Datenbank erfasst, die nun in Betrieb ist. Ihr sind aktuell 25 Kantone angeschlossen. Das Contact Tracing zwischen benachbarten Regionen funktioniert gut. Es gibt einen Ad-hoc-Austausch, wenn Probleme auftreten.
Es sind verschiedene internationale Bestrebungen (insbesondere in Grenzregionen) angedacht, eine Verbesserung und einen Austausch des Contact Tracings anzugehen. International sind es vor allem die Organisationen der Zivilluftfahrt, welche sich dafür engagieren. Auch die Kommission der Europäischen Union versucht, konsolidierte Lösungen zu finden. Die Schweiz begrüsst diese Bestrebungen und verfolgt sie aktiv.
Weiter laufen derzeit Gespräche mit Deutschland zum Thema Interoperabilität der SwissCovid App mit der Deutschen Corona-Warn-App. Der Bundesrat hat am 12. März 2021 im Zusammenhang mit der Interoperabilität der SwissCovid App mit anderen gleichartigen Apps die Anpassung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System sowie über eine Vereinbarung mit Deutschland beschlossen, welche die Grundlage für eine Interoperabilität der beiden Länderapps bildet.
6. Die Kantone haben in jüngerer Zeit erhebliche zusätzliche Anstrengungen zur Sicherstellung des Contact Tracings - insbesondere auch in Bezug auf die Nachverfolgung der neuen Varianten - unternommen. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen hat der Bund Empfehlungen ausgearbeitet. Sie stehen seit Anfang Jahr zur Verfügung und sind auf der Website des BAG zu finden (www.bag.admin.ch > Coronavirus > Informationen für Gesundheitsfachpersonen > Umgang mit Erkrankten und ihren Kontakten). Der Schwerpunkt liegt klar auf der eingehenden Befragung der positiv getesteten Personen, dem Ausbruchsmanagement und der Suche nach der Infektionsquelle (Backward Tracing).
7. Das Unterbrechen der Infektionsketten durch Isolation von positiv getesteten Personen und die Anordnung einer Quarantäne für deren enge Kontakte im Rahmen des Contact Tracing durch die zuständigen kantonalen Behörden sind - neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln - zentrale Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in der Schweiz. Um die Auswirkungen der Quarantäne auf die Einzelnen wie auch auf die Wirtschaft einzudämmen, wurde Mitte Januar eine neue Strategie eingeführt. Diese ermöglicht bei negativem Test eine Verkürzung der Quarantänedauer auf 7 Tage. Diese Massnahme hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Quarantäne. Eine weitere Erleichterung ist vorerst nicht geplant.
8. Forschungsprojekte zu "long covid" laufen bereits, unter anderem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms zu Covid-19 (NFP78) und des Programms Corona Immunitas, und es werden aktuell weitere Projekte zu den Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung auch seitens der Spitäler aufgegleist.
9. Der Austausch von Daten und Ergebnissen erfolgt in erster Linie unter den Forschenden im In- und Ausland. Dazu gibt es verschiedene Plattformen. Ebenfalls wird das Dashboard des BAG (www.covid19.admin.ch) von Organisationen wie der WHO und von Forschern im In- und Ausland rege genutzt.
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19 Pandemie erhielt die Schweiz zudem einen breiten Zugang zu den relevanten EU-Gremien und Netzwerken, die für die Bewältigung von übertragbaren Krankheiten sowie für die Krisenbewältigung zuständig sind. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellen zudem regelmässig länderspezifische Informationen und relevante Zahlen zur Verfügung. Zu diesen haben Schweizer Forscherinnen und Forscher ebenfalls Zugang.
Antwort des Bundesrates.