21.3073 · Postulat · 2021-03-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, eine befristete Rechtsgrundlage für einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung von Frauenhäusern für Opfer häuslicher Gewalt zu schaffen.
Es ist mittlerweile erwiesen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in der Schweiz traurige Realität sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik stellt im Jahr 2018 mit 18 522 Fällen, also 8,8 Prozent mehr als im Vorjahr, ein besonders hohes Niveau an häuslicher Gewalt fest.
Es ist ausserdem zu befürchten, dass sich die Lage mit der Covid-19-Pandemie und dem Lockdown noch verschlimmert hat.
Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat seine Bereitschaft bekräftigt hat, die Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verstärken, namentlich mit der Verordnung, die nationale Sensibilisierungskampagnen, Bildungsmassnahmen und eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren vorsieht.
Zu den unverzichtbaren Instrumenten, um Frauen und Kinder, die Opfer von Partnerschafts- und häuslicher Gewalt sind, zu schützen und ihnen bei der Heilung zu helfen, gehören Frauenhäuser und Anlaufstellen für Frauen. Diese Institutionen sind jedoch sehr gefragt und können nicht auf jede Anfrage reagieren. Die 19 Frauenhäuser in der Schweiz mussten im Jahr 2018 rund 500 Anträge ablehnen (Quelle: Studie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, SODK). Die SODK und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) haben eine Studie zur Bedarfsanalyse im Bereich der Frauenhäuser in Auftrag gegeben, die insbesondere die Ungleichheiten zwischen den Kantonen aufzeigt, was die Finanzierung dieser Institutionen anbelangt; es gibt Unterschiede sowohl in Bezug auf die Höhe der Beträge als auch auf die Form (personenbezogene Hilfe, Subventionen von Institutionen usw.).
Es ist daher äusserst wünschenswert, dass der Bund diese Einrichtungen auch finanziell unterstützt, damit der Bedarf gedeckt und diese Institutionen gesichert werden können und um den Kantonen, die in diesem Bereich trotz Bedarf weniger gut ausgestattet sind, einen Impuls zu geben.
Ähnlich vorgegangen ist der Bund ja auch mit seinem Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung, worüber das Parlament zweimal abgestimmt hat und mit dem zwischen 2003 und 2011 30 000 Plätze geschaffen wurden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahre 2019 liess die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Situationsanalyse zum Angebot und zur Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte in den Kantonen erstellen. Der daraus resultierende Bericht umschreibt das Angebot der Frauenhäuser insgesamt als ausreichend bis angemessen (https://www.sodk.ch/de/themen/opferhilfe/schutzunterkunfte [Downloads]). Insofern lässt sich über die gesamte Schweiz gesehen keine akute Unterversorgung ausmachen. Im Unterschied dazu hat der allgemein anerkannte Mangel an familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten dazu geführt, dass das Parlament das befristete Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen initiiert und mehrfach verlängert hat.
Die Finanzierung der Schutz- und Notunterkünfte in den Kantonen gestaltet sich gemäss Bericht höchst unterschiedlich. Anhand des Berichts reflektieren und diskutieren die Kantone zurzeit, wie sie die Finanzierung der Not- und Schutzunterkünfte künftig gestalten sollen. Gleichzeitig wollen sie weiterhin ein gutes Angebot sicherstellen und dieses wo angezeigt punktuell weiterentwickeln. In vielen Kantonen wird auch ein Übergang im Finanzierungsmodell diskutiert, bei dem die Kosten statt von der Opferhilfe vermehrt durch die Sozialhilfe getragen werden. Entsprechend gilt es vorerst, diese kantonalen Entwicklungen abzuwarten.
Weiter bestehen Zweifel, ob überhaupt eine Kompetenz des Bundes für eine Finanzierung der Frauenhäuser im Sinne des Postulats vorliegt. Eine Impulsfinanzierung im Sinne des Postulats widerspräche wohl dem bisherigen Rechtsverständnis von Artikel 124 BV zur Opferhilfe und der zugehörigen Opferhilfegesetzgebung zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Das im Postulat erwähnte Beispiel - Impulsprogramm zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder - unterscheidet sich verfassungsrechtlich deutlich von der Situation der Frauenhäuser. Artikel 116 Absatz 1 BV (Familienzulage und Mutterschaftsversicherung) ermächtigt den Bund - anders als Artikel 124 BV - explizit, Massnahmen zum Schutz der Familie zu unterstützen. Der Bund kann daher eine Anstossfinanzierung der Frauenhäuser nicht einfach analog zur familienergänzenden Kinderbetreuung einführen. Unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen lehnte der Bundesrat bereits 2016 das Postulat Feri "Anstossfinanzierung für Unterkünfte für von häuslicher Gewalt betroffene Personen" ab.
Dem Bundesrat ist der Schutz der Opfer ein wichtiges Anliegen, für welches er sich auch stark engagiert. Zu nennen sind im Bereich des Eidg. Departements des Innern etwa die Task Force "häusliche Gewalt und Corona", die Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, die für November 2021 geplante nationale Konferenz zu neuen Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Gewalt oder die finanzielle Unterstützung des Bundes gestützt auf die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7). Zudem erarbeitete der Bund unter Federführung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zusammen mit den Kantonen und weiteren, besonders betroffenen Akteuren (z.B. der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein) konkrete Massnahmen zur besseren Bekämpfung der häuslichen Gewalt. Ziel ist u.a. schweizweit ein hochwertiges Bedrohungsmanagement, das regelmässig evaluiert und wenn nötig gestärkt wird, aber auch das Sicherstellen einer ausreichenden Anzahl von Plätzen für Opfer häuslicher Gewalt in Schutzunterkünften. Diese Massnahmen verabschiedeten Bund und Kantone in Form einer Roadmap anlässlich des Strategischen Dialogs vom 30. April 2021.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.