21.3079 · Postulat · 2021-03-04
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro des Ständerates wird gebeten, die nötigen Schritte für eine offizielle Gedenkfeier für die durch die COVID-19 Pandemie Verstorbenen und ihre Angehörigen einzuleiten. Dieses offizielle Gedenken an eine der grössten gesundheitlichen Krisen unserer Zeit kann zusammen mit der Landesregierung erfolgen und findet statt, sobald es die epidemiologischen Umstände erlauben.
Begründung
Seit Ausbruch der COVID-19 Pandemie vor einem Jahr sind in der Schweiz annähernd 10 000 Menschen Opfer dieser grössten Gesundheitskrise unserer Zeit geworden. Die allermeisten der Verstorbenen konnten während der Infektionskrankheit nicht durch ihre Angehörigen begleitet und aus epidemiologischen Gründen auch nicht gebührend verabschiedet werden: Viele Menschen sind noch immer krank und leiden an Spätfolgen des COVID-19 Virus. Sowohl den Trauernden, den Kranken als auch den Verstorbenen können wir mit einem kollektiven Gedenken Respekt und unser Mitempfinden zeigen. Das ist nicht nur für die Angehörigen und die COVID-19-Opfer selbst wichtig, sondern für unsere ganze Gesellschaft. Viele andere Länder haben bereits offizielle Gedenkfeiern abgehalten. Unsere Landeskirchen werden auf Initiative des Bundespräsidenten den Opfern und ihren Angehörigen mit Kirchengeläut gedenken. Es ist wichtig, dass das Schweizer Parlament zusammen mit der Landesregierung eine offizielle Gedenkfeier organisiert und diese durchführt, sobald die epidemiologische Situation dies in einem würdigen Rahmen erlaubt.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die COVID-19-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in der Gesellschaft und ist eine Krise von historischer Dimension. Vielen Menschen haben Angehörige verloren, oder sind selbst erkrankt - manche leiden lange an den Folgen der Krankheit. Die Einschränkungen aufgrund der Pandemie erschwerten die Begleitung der Kranken und Sterbenden. Das Büro des Ständerats unterstützt daher im Grundsatz die Idee einer Gedenkveranstaltung und ist der Ansicht, es sei richtig, dass das Parlament dazu einen Beitrag leistet. Gleichzeitig ist es der Auffassung, dass eine offizielle Gedenkfeier von nationalem Charakter von der Landesregierung mitgetragen werden sollte und erachtet deren aktives Mitwirken als zwingende Voraussetzung für eine Realisierung. Bei Annahme dieses Postulats im Ständerat und des gleichlautenden Postulats 21.3069 im Nationalrat werden die Ratspräsidien mit dem Bundesrat das Gespräch suchen, um die geeignete Form für die Umsetzung des Anliegens zu finden.
Das Büro beantragt die Annahme des Postulates.