21.3101 · Postulat · 2021-03-09
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über die verschiedenen Ziele, Leitlinien und Massnahmen vorzulegen, die er für einen konkreten und schnellen Einfluss auf die Verringerung unseres im Ausland verursachten CO2-Fussabdrucks geplant hat.
Im Bericht sollen insbesondere die vier folgenden Punkte untersucht sowie klare und kohärente Massnahmen vorgeschlagen werden:
1. Verringerung des Konsums von importierten Produkten, insbesondere von solchen, die überflüssig sind und/oder eine besonders negative CO2-Bilanz haben;
2. Verringerung der Distanzen zwischen Produzentinnen und Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten;
3. Erhöhung des Anteils der in der Schweiz konsumierten Produkte und Dienstleistungen, die von einer lokaleren, gerechteren und nachhaltigeren Wirtschaft produziert werden;
4. Entwicklung von Kreisläufen, die die Lebensdauer von Gütern verlängern (reparieren, wiederverwenden, recyceln).
Begründung
Laut dem Bericht "Umwelt Schweiz 2018" des Bundesrates wird unser CO2-Fussabdruck zu beinahe drei Vierteln im Ausland verursacht, und dieser Anteil wächst immer weiter. Um eine CO2-Neutralität bis 2050, im Idealfall sogar bis 2040, zu erreichen, ist deshalb schnelles Handeln nicht nur in der Schweiz, sondern auch und vor allem bei unseren Importen unabdingbar.
In seinen Antworten auf das Postulat 20.3521 (Bourgeois, "Im Ausland verursachte Umweltbelastung") und die Motionen 19.3918 (Grunder, "CO2-Etikette auf Lebensmitteln"), 19.3641 (Chevalley, "CO2-Etikette für unverarbeitete Lebensmittel") und 19.3048 (Bourgeois, "Transparenz bei importierten Lebensmitteln. Lange und durch Verkehrsmittel mit hohem CO2-Ausstoss zurückgelegte Transportwege kennzeichnen") räumt der Bundesrat ein, dass es notwendig ist, unsere Importe beim Erreichen unserer Klimaziele zu berücksichtigen.
Ich stelle dennoch fest, dass eine globale Strategie fehlt, mit der der im Ausland verursachte CO2-Fussabdruck ausreichend und schnell genug verringert werden kann.
Zu dieser fehlenden Strategie kommt hinzu, dass es zwischen der Wirtschaftspolitik und der Umweltpolitik des Bundesrates oft zu Inkonsistenzen kommt. Für das Erreichen der Umweltziele sind die Verringerung unseres CO2-Fussabdrucks und der Erhalt der Biodiversität erforderlich, während die wirtschaftlichen Ziele auf das Wachstum des internationalen Handels und des Konsums von Produkten abzielen, oft ohne Rücksicht auf deren Umweltauswirkungen.
Wenn wir wollen, dass die Schweizer Bevölkerung und Unternehmen sich an die Massnahmen halten, die unser Land für das Erreichen der Klimaziele ergreifen muss, dann müssen sie sich auf einen ausgeglichenen und konsistenten Aktionsplan seitens des Bundesrates stützen können, das heisst:
- auf einen Aktionsplan, der zeigt, dass alle unsere Massnahmen aufeinander abgestimmt sind, um so klare und transparente Ziele zu erreichen;
- auf einen Aktionsplan, der alle Sektoren umfasst, sodass jeder seinen Anteil an den Bemühungen für eine CO2-neutrale Zukunft übernimmt;
- auf einen Aktionsplan, der zeigt, dass der notwendige Wandel unserer Wirtschaft nicht allein auf Kosten des Binnenmarktes geschehen wird und dass der Bundesrat konkrete Massnahmen für die Reduktion des CO2-Fussabdrucks unserer Importe zu ergreifen beabsichtigt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz ist stark in den internationalen Handel integriert und importiert zahlreiche Rohstoffe sowie Zwischen- und Endprodukte. Dies hat zur Folge, dass ein grosser Teil des Treibhausgas-Fussabdrucks und weiterer Umwelt-Fussabdrücke (Biodiversität, Süsswasserübernutzung, Gesamtumweltbelastung) im Ausland anfällt.
Der Bundesrat will die Übernutzung von natürlichen Ressourcen in der Schweiz und im Ausland vermeiden. Er hat in der langfristigen Klimastrategie 2050 und der Vernehmlassungsvorlage für die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 entsprechende Ziele formuliert. Auch das totalrevidierte Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71), das am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommt, behandelt die Problematik des im Ausland verursachten Treibhausgas-Fussabdrucks: Es sieht in Artikel 3 Absatz 3 vor, dass die Emissionsverminderungen im Ausland, die nicht an die Ziele gemäss Artikel 3 Absatz 1 des CO2-Gesetzes anrechenbar sind, möglichst den von der Schweiz im Ausland mitverursachten Emissionen entsprechen sollen.
Die im Postulat genannten Stossrichtungen 1-3 bevorzugen einseitig inländische Produkte gegenüber Importen. Die Klimabilanz hängt allerdings in den meisten Fällen stärker von der Produktionsweise (z.B. Nahrungsmittel aus fossil beheizten Gewächshäusern vs. sonnengereifte Freilandprodukte) als vom Ursprungsland ab. Auch die transportbedingte Umweltbelastung hängt in der Regel stärker vom gewählten Verkehrsmittel (z.B. Schiff vs. Flugzeug) als von der Distanz ab. Die Problematik von Produkten mit besonders negativer Klimabilanz sollte unabhängig von der Frage angegangen werden, ob sie importiert oder im Inland hergestellt wurden. Zur Bestimmung überflüssiger Produkte fehlen objektive Kriterien.
Im Sinne der 4. Stossrichtung (Kreislaufwirtschaft, Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, Recycling) hat der Bundesrat am 19. Juni 2020 das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt unter Einbezug des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) bis Ende 2022 spezifische Massnahmen für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft zu erarbeiten. Ausserdem ist das Parlament mit der parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" aktiv.
Der Bundesrat hält deshalb einen separaten Aktionsplan nicht für zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.