21.3103 · Postulat · 2021-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gemäss Artikel 123 ParIG beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, welche Auswirkungen der Zeitpunkt der Ausschreibung und der Vergabe von Lehrstellen auf Jugendliche und ihre berufliche Zukunft hat. Dabei sollen auch nötige Massnahmen für die verschiedenen Akteure der Berufsbildung aufgezeigt werden.
Begründung
Der Zeitpunkt, ab wann Lehrstellen ausgeschrieben und ab wann sie vergeben werden dürfen, hat in der Vergangenheit mehrfach für grosse Diskussionen gesorgt. Jüngst entflammte die Debatte anlässlich eines Entscheids der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK), welcher ermöglichen soll, das Lehrstellenangebot bereits im März des Vorjahres und damit rund 1 1/2 Jahre vor Lehrbeginn zu publizieren. Eine Allianz aus Lehrpersonen-, Berufs- und Berufsberatenden-Verbänden kritisierte dieses Vorhaben und übte gleichzeitig Kritik am so genannten "Active Sourcing" durch private Lehrstellenanbieter.
Eine überlegte und somit nicht verfrühte Berufswahl bietet für alle Seiten gewichtige Vorteile:
- Lehrbetrieb: Chancengleichheit im Wettbewerb um Bewerbende, Schonung der betrieblichen Ressourcen gerade für KMU, Zeit für gezieltes Selektionsverfahren, geeignete und motivierte Lernende
- Schule: Definierter Zeitrahmen für die Berufswahlvorbereitung, keine Hektik im Berufswahlunterricht, motivierte Schülerinnen und Schüler auch in der dritten Sekundarklasse
- Jugendliche: Chancengleichheit auf dem Lehrstellenmarkt, Zeit für Auseinandersetzung mit Berufswünschen, überzeugter Entscheid nach seriöser Berufswahlvorbereitung
- Erziehungsberechtigte: Klarheit über den optimalen Zeitpunkt für die Lehrstellensuche, Gewissheit und Vertrauen in die "richtige" Berufswahl!
- Volkswirtschaft: Folgekosten für die Allgemeinheit durch Lehrabbrüche werden verringert. Der zunehmende Druck, teilweise schon vor den Sommerferien und damit über ein Jahr vor Lehrbeginn die Lehrverträge abzuschliessen, der erwähnte Entscheid der Kantone und das aggressive Marketing verbunden mit "Active Sourcing" durch private Lehrstellenanbieter gefährden eine solche, seriöse Berufswahl. Sie untergraben den wichtigen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I, um ihre Berufslaufbahn selbständig gestalten zu können, stellen damit die Chancengerechtigkeit infrage und erhöhen zu einem ungünstigen Zeitpunkt den Druck auf die Schülerinnen und Schüler.
In diesem Zusammenhang erscheint es als dringend nötig, eine Gesamtschau der Lehrstellenausschreibung und -vergabe zu machen, deren Auswirkungen auf die (zukünftigen) Lernenden und ihre berufliche Zukunft zu analysieren und Massnahmen für eine faire künftige Lösung aufzuzeigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Den Verbundpartnern der Berufsbildung - Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und Bund - ist es wichtig, dass Jugendliche eine passende Lehrstelle finden und Lehrbetriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können.
Der Berufswahlprozess ist im Rahmen des Lehrplans 21 in der obligatorischen Schule fest verankert. Die kantonalen Berufsberatungsstellen bieten diverse Angebote im Bereich der Berufsinformation und Berufswahl an. Zusätzlich führt das Schweizerische Dienstleistungszentrum für Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung SDBB mit www.berufsberatung.ch ein umfangreiches Portal zu Lehrstellen, Berufen sowie Aus- und Weiterbildungen.
Um das Lehrstellenangebot optimal auf den Bedarf der Lehrbetriebe und der Jugendlichen auf Lehrstellensuche ausrichten zu können, hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK im Jahr 2020 eine Strategie für den offiziellen nationalen Lehrstellen-Nachweis LENA der Kantone erarbeitet. Bei der Entscheidung, Lehrstellen frühestens im März, rund eineinhalb Jahre vor Lehrbeginn, auf LENA auszuschreiben, geht es nicht darum, den Bewerbungsprozess vorzuverlegen. Die geplante Funktion für Online-Bewerbungen wird Bewerbungen wie bisher frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn erlauben. Jedoch soll Jugendlichen und ihren Eltern die Möglichkeit eröffnet werden, bereits zum Zeitpunkt der Suche nach einer Schnupperlehre zu sehen, welche Betriebe im Sommer des darauffolgenden Jahres Lehrstellen anbieten. Von einer Aufschaltung von Lehrstellen zwei Jahre vor Lehrbeginn wurde für LENA dagegen bewusst abgesehen.
Damit die Berufswahlvorbereitung fundiert und gemäss einem für die Jugendlichen sinnvollen Zeitplan erfolgen kann, erarbeiten die Verbundpartner der Berufsbildung unter dem Dach der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) zurzeit ein entsprechendes Commitment. Der Bund unterstützt dabei die Bestrebungen der Kantone und Organisationen der Arbeitswelt. Das "Commitment Lehrstellen" soll eine sorgfältige, zeitlich wohlabgestimmte Berufswahl im Interesse aller Beteiligten ermöglichen. Es soll sich auf das Angebot von Schnupperlehren, den Zeitpunkt der Ausschreibung von Lehrstellen sowie auf den Zeitpunkt der Vergabe von Lehrstellen erstrecken. Das Commitment wird sich an alle Akteure der Berufsbildung richten. Auch private Anbieter werden eingeladen sein, das Commitment mitzutragen.
Seitens der öffentlichen Hand sind die Kantone als Träger der obligatorischen Schule und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung für die Rahmenbedingungen der Berufswahl zuständig. Der Bundesrat erachtet daher weitere Massnahmen seitens des Bundes als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.