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21.3121 · Interpellation · 2021-03-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Februar meldeten verschiedene Anlaufstellen für Sans-Papiers in Genf, dass Grenzwächterinnen und -wächter Identitäts- und Aufenthaltsbewilligungskontrollen gezielt bei Personen ohne rechtlich geregelten Status durchgeführt haben. Solche Kontrollen wurden in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Genf und damit ausserhalb des Kontexts möglicher Grenzübertritte durchgeführt. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, dass der Alltag von Menschen, die am wirtschaftlichen und sozialen Leben in unserem Land teilnehmen, von einem Klima der Angst und des Misstrauens geprägt ist. Überdies gehören Sans-Papiers, die über keinerlei arbeitsrechtlichen Schutz verfügen, im Allgemeinen zu jenen, die von der gegenwärtigen Wirtschaftskrise am stärksten betroffen sind.

Mit der Durchführung von Identitäts- und Aufenthaltsbewilligungskontrollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen, die regelmässig von Sans-Papiers, die als Hausangestellte arbeiten, für ihren Arbeitsweg genutzt werden, sucht die Eidgenössische Zollverwaltung gezielt nach Sans-Papiers. Sie setzt Grenzwächterinnen und -wächter im öffentlichen Verkehr ein, um eine Repressionspolitik gegen Personen auszuüben, die gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verstossen.

2013 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit den Genfer Kantonsbehörden eine Vereinbarung abgeschlossen, die das Grenzwachtkorps dazu berechtigt, auf dem ganzen Kantonsgebiet zu intervenieren. Es stellt sich die Frage, insbesondere aufgrund der laufenden Revision des Zollgesetzes (ZG), ob diese Art von Vorgehensweise ausgebaut und generell ausgeweitet wird.

1. Wie viele Vereinbarungen (Art. 97 ZG) wurden zwischen dem EFD und den Kantonen abgeschlossen, die die Grenzwächterinnen und -wächter dazu berechtigen, im Bereich des öffentlichen Verkehrs ausserhalb des Grenzraums zu intervenieren?

2. Nach welchen Kriterien führt die Zollverwaltung Kontrollen im Bereich des öffentlichen Verkehrs ausserhalb des Grenzraums durch? Werden in Genf und anderen Kantonen Recherchen angestellt, an welchen Orten sich potenziell vermehrt Personen ohne rechtlich geregelten Status aufhalten, um vorranging an diesen Orten Kontrollen durchzuführen?

3. Führt die Zollverwaltung eine Beurteilung der Folgen durch, die diese Interventionen für die Würde von Sans-Papiers und ihr Recht auf ein Existenzminimum haben, angesichts der Tatsache, dass diese Kontrollen in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf ihrem Arbeitsweg durchgeführt werden?

4. Besteht die Gefahr, dass die Revision des Zollgesetzes dazu führt, dass diese Art von Vorgehen ausgebaut und generell auf das Gebiet der ganzen Schweiz ausgeweitet wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist berechtigt, gestützt auf das Zollgesetz und im Rahmen der sog. Ersatzmassnahmen, die mit dem Inkrafttreten des Schengen-Abkommens und den damit entfallenden systematischen Personenkontrollen an der Grenze eingeführt wurden, Waren- und Personenkontrollen im Inland durchzuführen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat Vereinbarungen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit 21 Kantonen abgeschlossen. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf die Übertragung kantonaler polizeilicher Aufgaben an die EZV, die im Zusammenhang mit dem Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes stehen und den Kantonen durch die Gesetzgebung des Bundes übertragen worden sind, sowie auf die Art und Weise ihrer Durchführung.

2. Die EZV hat den Auftrag, umfassenden Schutz an der Grenze für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat zu gewährleisten. Die Aufgaben der EZV sind entsprechend vielfältig. Die Kontrollen werden von der EZV risikobasiert und situationsabhängig durchgeführt. Sie finden direkt am Grenzübergang oder mobil im Zollgebiet statt. Die Überprüfung der Identität und der Aufenthaltserlaubnis ist ein Teil davon. Die EZV nimmt jedoch keine Kontrollen gezielt bei Personen ohne rechtlich geregelten Status vor, weder in Genf noch andernorts in der Schweiz.

3. Die EZV ist eine operative Organisation mit dem Auftrag die Gesetze umzusetzen, mit deren Vollzug sie betraut ist. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben schenkt sie der Einhaltung der Menschenrechte und der Ethik-Prinzipien grosse Beachtung. Die EZV verlangt von ihren Mitarbeitenden, dass sie sich jederzeit daran halten und schult sie entsprechend.

4. Die Revision des Zollgesetzes soll die gesetzlichen Grundlagen für die Vereinfachung, Harmonisierung und Digitalisierung der Prozesse der EZV schaffen. Ausserdem soll sie der EZV mehr Flexibilität bei der internen Organisation bieten. Der Revisionsentwurf sieht jedoch keine Änderungen am Autrag der EZV vor.

Antwort des Bundesrates.