21.3129 · Motion · 2021-03-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird damit beauftragt, ein staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität (Authentifizierung) in der virtuellen Welt, vergleichbar mit Identitätskarte oder Pass in der physischen Welt, zu schaffen. Dabei sollen insbesondere die Grundsätze "privacy by design", Datensparsamkeit und dezentrale Datenspeicherung (wie Speicherung der Ausweisdaten bei den Benutzerinnen und Benutzer) eingehalten werden. Diese E-ID darf auf privatwirtschaftlich entwickelten Produkten und Diensten beruhen. Der Ausstellungsprozess und den Gesamtbetrieb der Lösung muss aber durch staatliche, spezialisierte Behörden in der Verantwortung erfolgen.
Begründung
Die Ablehnung des Bundesgesetzes über die elektronischen Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) in der
Volksabstimmung vom 7. März 2021 zeigte deutlich auf, dass eine Mehrheit der Stimmenden sich zwar eine E-ID wünscht, eine solche elektronische Identität zur Authentifizierung in der virtuellen Welt allerdings von der öffentlichen Hand ausgestellt und betrieben werden muss und dies nicht privaten Unternehmen überlassen werden darf. Die Herausgabe und der Betrieb einer elektronischen Identität ist eine öffentliche Aufgabe, für die der Staat zuständig sein muss. Dem Staat wird hier am meisten Vertrauen entgegengebracht. Denn damit eine elektronische Identifizierung funktioniert und bei den Benutzerinnen und Benutzer auf Akzeptanz stösst, muss Vertrauen vorhanden und die Handhabung möglichst einfach und praktikabel sein. Eine staatliche E-ID ist ein digitaler Identitätsausweis und ermöglicht eine elektronische Identifizierung im Behördenkontakt und im Wirtschaftsverkehr (Onboarding, 2FA, Signierung), als Ergänzung zu privatwirtschaftlichen Logins (auch Single Sign-on), mit ausreichendem Datenschutz und Datensicherheit, die das Vertrauen der Benutzerinnen und Benutzern geniesst und somit in der Bevölkerung akzeptiert wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.