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21.3138 · Interpellation · 2021-03-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte im Dezember 2020 die Freilassung des früheren Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtas. Wie steht der Bundesrat zu diesem Urteil und wie trägt er zu dessen Durchsetzung bei?

2. Nur acht Tage nach dem Entscheid der Strassburger Richter erhob die türkische Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Bürgermeister von Kars, Ayhan Bilgen. Er habe 2014 an Protesten gegen die Offensive des Islamischen Staates auf die syrisch-kurdische Grenzstadt Kobane teilgenommen und zu Gewalt aufgerufen. Als sich Bilgen 2019 zur Wahl aufstellen liess, haben ihn die Behörden auf Vorstrafen und laufende Verfahren geprüft; damals war noch alles in Ordnung. Wie beurteilt der Bundesrat die Klage vom Dezember 2020 gegen Bilgen und weitere 107 Angeklagte sowie deren Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Türkei auf dem Gebiete der Rechtsstaatlichkeit?

3. Laut Medienberichten sind knapp zwei Jahre nach den Lokalwahlen von März 2019 von den damals gewählten 65 HDP-Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen nur noch sechs im Amt. Kann der Bundesrat diese Information bestätigen? Hat er bilateral sowie in den zuständigen multilateralen Foren die Türkei an ihre internationalen Verpflichtungen erinnert?

4. Die Türkei hat alle acht Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO ratifiziert, die als Kernarbeitsnormen den Status verpflichtender internationaler Rechtsinstrumente haben. Wie beurteilt der Bundesrat deren Respektierung durch die Türkei, namentlich die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf? Hat der Bundesrat Kenntnis davon, ob in Schweizer Tochterfirmen in der Türkei die Kernarbeitsnormen der IAO vollumfänglich eingehalten werden?

5. Wie viele Mitglieder des türkischen Parlamentes werden mit Anklagen bedroht? Welchen Parteien gehören sie an?

6. Die Türkei ging als Mitglied der UNO, des Europarates, der OSZE, als EU-Beitrittskandidat und durch die Ratifizierung zahlreicher Abkommen vielfältige völkerrechtliche Verpflichtungen ein. Trägt die Schweiz politisch und finanziell zu Überprüfungsberichten bei, die darüber Auskunft geben, in welchem Ausmass die Türkei ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und das Aggressionsverbot verletzt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mitgliedstaaten des Europarates sind verpflichtet, endgültige Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Die Schweiz setzt sich im Ministerkomitee für die Einhaltung dieser Verpflichtung ein und unterstützt die Entscheide des Komitees in solchen Fällen vollumfänglich. Anlässlich der ersten Besprechung des Falls Demirtas gegen die Türkei Anfang März rief das Komitee die Türkei dazu auf, Herrn Demirtas umgehend freizulassen. Das Komitee wird sich ansonsten im Juni wieder mit dem Fall befassen.

2./3./5. Wie bereits in früheren Stellungnahmen des Bundesrats ausgeführt (vgl. Ip. 18.4389, Ip. 19.3526, Ip. 19.3527, Ip. 19.4026, Ip. 20.3557), ruft die Schweiz die Türkei regelmässig dazu auf, die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, namentlich auch die Unabhängigkeit der Justiz, gemäss ihren internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu wahren. Dies erfolgt sowohl im Rahmen des kritischen, aber konstruktiven bilateralen Dialogs auf politischer Ebene wie auch im multilateralen Rahmen.

Dem Bundesrat obliegt es aber nicht, Statistiken zu Anklagen in anderen Ländern zu führen. Er nimmt grundsätzlich keine Stellung zu laufenden Gerichtsverfahren. Die Schweizer Botschaft in Ankara und das Generalkonsulat in Istanbul stehen jedoch im engen Kontakt mit Personen und Organisationen, welche sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, und führen vor Ort regelmässig Prozessbeobachtungen durch.

4. Für die Überwachung der Anwendung internationaler Arbeitsnormen ist die IAO zuständig. Im Rahmen deren Überwachungsmechanismen setzt sich die Schweiz für die Einhaltung ratifizierter Übereinkommen ein. Derzeit ist eine Beschwerde gegen die Türkei wegen Verletzung des Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes hängig. Die Schweiz hat die Regierungsmitglieder der IAO in diesem tripartiten Prozess vertreten. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von Schweizer Unternehmen, die in der Türkei gegen die Kernübereinkommen verstossen.

6. Die Schweiz leistet mit ihrer politischen und finanziellen Unterstützung an die relevanten Institutionen einen Beitrag zur Überwachung völkerrechtlicher Verpflichtungen. Sie prüft die Umsetzungsberichte anderer Staaten in den zuständigen Gremien und nutzt die entsprechenden Erkenntnisse im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik auf bi- und multilateraler Ebene.

Antwort des Bundesrates.