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21.3206 · Interpellation · 2021-03-17

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat Ende des Jahres 2020 die Leitlinien "Künstliche Intelligenz" für die Bundesverwaltung verabschiedet.Es ist äusserst wichtig, dass die Schweiz ein Ort ist, der die Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) und die Kenntnisse darüber fördert. Die Schweiz kann die digitale Wende nur mit Fachkenntnissen auf diesem Gebiet schaffen, da diese das Risiko verringern, ziellos dahinzutreiben.Der Punkt "Entwicklung und Einsatz von KI innerhalb des Bundes" kann zahlreiche Fragen und berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kenntnisse und der Kontrolle über die auf KI gestützten Prozesse aufwerfen.Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:1. Welche Prozesse des Staates stützen sich derzeit auf KI?2. Stützen sich derzeit Entscheidungsprozesse, die Menschen direkt betreffen, auf KI-Systeme?3. Welche Projekte mit dem Ziel, KI-Systeme einzusetzen, laufen derzeit, und in welcher Phase befinden sie sich?4. Ist vorgesehen, regelmässig eine Liste aller eingesetzten KI-Systeme zu veröffentlichen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Bundesverwaltung nutzt verschiedene kommerzielle Dienste, in denen immer mehr Funktionalitäten durch KI unterstützt werden. Dies gilt beispielsweise für Datenauswertungsfunktionen in SAP oder Microsoft 365. Weiter nutzt die Bundesverwaltung seit über einem Jahr eine KI-unterstützte Sprachübersetzungsanwendung. Eigenentwicklungen im Bereich der KI sind hingegen in der Bundesverwaltung noch in den Anfängen (Studien, Prototypen und MVP [Minimal Viable Products, nur Kernfunktionen]). Dies sind z. B. ADELE (Luftbildinterpretation für die nationale Arealstatistik), Plausi++ (automatische Plausibilitätsprüfung der Qualität und Zuverlässigkeit von Administrativ- und Umfragedaten) oder die automatische Analyse RUMACA Rapports (Rapportierungs- und Befundsystem). Nur wenige KI-Anwendungen, wie z. B. das Übersetzungsprogramm DeepL, sind bereits im produktiven Betrieb. Die Bundesverwaltung sieht in folgenden Themenfeldern grosses Potential: Texterkennung (Text Recognition); Spracherkennung (Speech Recognition); Bilderkennung (Image Recognition); Betrugserkennung (Fraud Detection); Plausibilitätsprüfung (Plausibility Checks and Data Validation); vorausschauende Instandhaltung (Predictive Maintenance); Datenanalyse (Data Analytics), Mobilität (Mobility); Prognosemodell (Predictive Inference).2. Die Entscheidungsprozesse der heute bereits produktiven KI-Anwendungen der Bundesverwaltung betreffen Personen nicht direkt. Hingegen gibt es entsprechende Projekte, die bereits angestossen wurden und zum jetzigen Zeitpunkt eng begleitet sowie genau beobachtet werden. Zum Beispiel die Automatisierung der NOGA-Kodierung (Nomenclature Générale des Activités économiques) der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen anhand von "Machine Learning"-Methoden, die auf bereits im Bundesamt für Statistik (BFS) vorhandene Daten angewandt werden (Erhebungsdaten, Beschreibung im Handelsregister, Schlüsselwörter, Erläuterungen der Nomenklaturen usw.). Zudem steht mit den vom Bundesrat am 25. November 2020 verabschiedeten Leitlinien "Künstliche Intelligenz" für die Bundesverwaltung ein Orientierungsrahmen für solche ethischen Fragen zur Verfügung. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Leitlinien beim Einsatz von KI in der Bundesverwaltung liegt bei den Departementen und den einzelnen Verwaltungseinheiten. Dies jeweils im Rahmen ihrer rechtlich definierten Aufgaben bzw. ihres Grundauftrags. Der Bundesrat wird in seiner Antwort auf die Interpellation 21.3239 von Nationalrätin Marionna Schlatter "Braucht es eine unabhängige Kontrollinstanz von Algorithmen (Anwendungen Künstlicher Intelligenz)?" vertieft auf diese ethischen Fragen eingehen.3. Eine Gesamtübersicht über alle Projekte innerhalb der Bundesverwaltung, bei denen KI zur Anwendung kommt, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht. Im Rahmen der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes für ein Kompetenznetzwerk KI hat eine Arbeitsgruppe mit dem Aufbau einer Datenbank zur Auflistung der Projekte zum Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz begonnen. Die meisten Anwendungen befinden sich noch in der Projektphase.4. Der Bundesrat hat das EDI und die BK beauftragt, bis Mitte 2021 ein Umsetzungskonzept, inklusive Kommunikation, für das geplante Kompetenznetzwerk KI (KNW KI) zu erarbeiten. Eine der zentralen Aufgaben wird das Führen einer Übersicht der laufenden KI-Anwendungen und KI-Projekte innerhalb der Bundesverwaltung sein.