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21.3208 · Motion · 2021-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie im Bereich der psychischen Gesundheit zu präsentieren, um so die Anstrengungen in den Bereichen Versorgung, Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit zu koordinieren und zu verstärken.

Begründung

Der Bund stützt sich auf die nationalen Gesundheitsstrategien, um die Aktivitäten zu koordinieren sowie die Ziele, Vorgehensweisen und Massnahmen in verschiedenen Bereichen der Gesundheitspolitik festzulegen. Es gibt zum Beispiel eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Tuberkulose, aber keine zur psychischen Gesundheit. Doch der Bedarf ist dringend: Psychische Probleme machen zehn Prozent der Kosten in der Obligatorischen Krankenversicherungspflege (OKP) in den Spitälern und Arztpraxen aus; sie sind die häufigste Ursache für Gesundheitsprobleme bei jungen Menschen; die Arbeitswelt benötigt Lösungen, um Arbeitsplätze erhalten zu können; die Covid-19-Krise hat den allgemeinen psychischen Gesundheitszustand der Bevölkerung weiter verschlechtert.

Das Schweizer Gesundheitssystem ist auf die Akutpflege ausgerichtet, also auf diejenigen gesundheitlichen Probleme, die entweder in der Genesung oder im Tod enden. Die Entwicklung der Medizin und die Überalterung der Bevölkerung führen dazu, dass die Leute zahlreiche gesundheitliche Probleme überleben und davon genesen, wobei das Gesundheitsproblem aber dauerhaft erhalten bleibt. Diese Situation trifft besonders auf die psychischen Probleme zu. Aus einer ähnlichen Sackgasse im Bereich der Suchtprobleme hat die Schweiz einen Ausweg gefunden. Auf kreative und innovative Weise wurden auf internationaler Ebene die Lösungen für Suchtprobleme mithilfe der 4-Säulen-Suchtpolitik ausgeweitet: Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression. Dieses Modell sollte auf alle dauerhaften psychischen Probleme angewandt werden: Prävention, Akutpflege, Genesung und Begrenzung der individuellen Wahlmöglichkeiten aus Gründen der Ethik, der Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit.

Eine nationale Strategie im Bereich der psychischen Gesundheit würde auch dazu beitragen, auf die anstehenden Veränderungen zu reagieren, insbesondere den Wandel von stationärer zu ambulanter Behandlung und den Übergang zum Anordnungsmodell für Psychologinnen und Psychologen. Eine verbesserte Koordination gewährleistet eine effizientere Versorgung, was zu erheblichen Einsparungen führt. Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Humbel 17.4178 verdeutlicht die Komplexität und Vielfalt der verschiedenen betroffenen Akteurinnen und Akteure und folglich den Koordinationsbedarf, dem eine nationale Strategie gerecht werden könnte.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Psychische Gesundheit ist ein zentrales Element für die Gesundheit. Sie ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren und grundlegend dafür, dass Menschen sich wohl fühlen, sich entwickeln und am sozialen Leben teilnehmen können. Die Covid-19-Pandemie zeigt, dass die psychische Gesundheit stärker in den Fokus der Gesundheitsversorgung rücken muss. Grundsätzlich engagiert sich der Bund bereits seit einigen Jahren dafür, die psychische Gesundheit in der Schweiz zu fördern und die Gesundheitsversorgung psychisch erkrankter Personen zu verbessern. Die Handlungsfelder im Bereich der psychischen Gesundheit sind in verschiedenen Berichten und Massnahmenplänen definiert (Bericht "Beabsichtigte Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz" in Erfüllung des Postulats 13.3370 der SGK-S, Bericht "Psychische Gesundheit in der Schweiz" im Auftrag des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik, Bericht "Suizidprävention in der Schweiz" in Erfüllung der Mo. Ingold 11.3973). Die Massnahmen werden gemeinsam und koordiniert mit den relevanten Akteuren umgesetzt. Als wichtigen Beitrag dazu hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. März 2021 den Wechsel von Delegations- zum Anordnungsmodell beschlossen. Damit erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können künftig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) selbständig tätig sein. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulats 21.3234 Hurni "Wie steht es um den psychischen Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer?" und des Postulats 21.3457 WBK-N "Psychische Gesundheit unserer Jugend stärken", um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit zu analysieren und basierend darauf geeignete Massnahmen - unter Berücksichtigung der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und weiteren Akteuren - vorzuschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.