Lexipedia

21.3229 · Motion · 2021-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zeitnah auf Verordnungsebene die erforderlichen Anpassungen zur Förderung erhaltenswerter einheimischer Nutztierrassen zu erlassen. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf diejenigen Rassen zu legen, welche für die einzelnen Landesregionen eine prägende Bedeutung in landwirtschaftlicher, touristischer, kultureller und identitätsstiftender Hinsicht haben. Das Tierzuchtbudget ist mit den nötigen Mitteln auszustatten.

Begründung

Einheimische Nutztierrassen, wie Freibergerpferde, Eringerkühe, Schwarznasenschafe, Appenzellerziegen, Bündner Strahlenziegen, Nera Verzasca, Appenzeller Spitzhaubenhuhn etc., spielen in den einzelnen Landesregionen der Schweiz oftmals eine wichtige Rolle für die regionale Landwirtschaft. Sie sind aber auch für die lokale Kultur und den Tourismus identitätsstiftend. Sie leisten wichtige Beiträge zur flächendeckenden Bewirtschaftung, zur Offenhaltung der Landschaft und zur Erhalt der biologischen Artenvielfalt auf den Wiesen und Weiden. Mit der Ratifikation des Übereinkommens vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt hat sich die Schweiz schliesslich zum Schutz der vorhandenen Biodiversität und somit auch zum Schutz von Schweizer Rassen verpflichtet.

Die Strategie "Tierzucht 2030" hat aufgezeigt, dass in diesem Bereich Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht. Der Bundesrat beabsichtigte denn auch, um Rahmen der Agrarpolitik 22+ auf Verordnungsstufe in Analogie zu den heutigen Beiträgen zur Erhaltung der Freibergerrasse Beiträge für sämtliche erhaltenswerten Schweizer Rassen einzuführen. Angesichts der erfolgten Verzögerung bei der Agrarpolitik ab 2022 ist es angezeigt, die geplanten Massnahmen zur Förderung dieser erhaltenswerten Rassen rasch an die Hand zu nehmen. Die Bestände zahlreicher erhaltenswerter Rassen sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen und dürften dies auch in Zukunft tun. Die Einführung einer angemessenen "Erhaltungsprämie" pro Tier für lokal bedeutsame, erhaltenswerte Nutztierrassen ist ein geeignetes Mittel, um Halter solcher Rassen in ihrem Engagement zugunsten einer nachhaltigen Landwirtschaft, des ländlichen Tourismus und zum Erhalt der Biodiversität zu unterstützen. Gefördert werden sollten Rassen, die ein auf die Ziele der Nachhaltigkeit ausgerichtetes, ausgewogenes Zuchtprogramm vorweisen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung einer Prämie für erhaltenswerte Schweizer Rassen wurde in der "Strategie Tierzucht 2030" des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF angeregt. Die rechtlichen Abklärungen haben ergeben, dass die Erhaltungsprämie gestützt auf das bestehende Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) umgesetzt werden könnte. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2022 basierend auf dem Monitoringsystem für tiergenetische Ressourcen GENMON diese Erhaltungsprämie einzuführen. Die Gesamtsumme der Beiträge für Erhaltungsmassnahmen soll beibehalten oder zulasten der übrigen Beiträge für die Tierzucht leicht erhöht werden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Erhaltung einheimischer Nutztierrassen | Lexipedia | Lexipedia