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21.3249 · Postulat · 2021-03-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Universitäten, ETHZ, EPFL, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen den öffentlichen Zugang zu Qualifikationsverfahren auf Bachelor- und Masterstufe ermöglichen können für Personen mit akademischem Hintergrund, welche den jeweiligen integralen Studiengang in der Schweiz nicht oder nur teilweise absolviert haben.

Begründung

Personen mit akademischem Hintergrund, welche die Studiengänge in der Schweiz nicht oder nur teilweise absolviert haben, soll die Zulassung zu den Qualifikationsverfahren der Hochschulen ermöglicht werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen die regulären Prüfungen absolvieren. Dadurch bleibt die Qualität der schweizerischen Hochschulabschlüsse gewahrt. Die USA ermöglichen beispielsweise auch den Zugang amerikanischer Staatsexamen für Medizin von ausserhalb.

Personen, die ihr Studium in der Schweiz unterbrechen oder ganz abbrechen mussten, werden heute nicht zu den Abschlussprüfungen zugelassen, ohne die entsprechenden Studiengänge absolviert zu haben. Mit einer öffentlichen Zulassung könnten sie ihre Fähigkeit unter Beweis stellen, ohne ein ganzes Studium nachholen zu müssen. Auch Fachkräfte mit Bildungsabschlüssen, die in der Schweiz nicht anerkannt sind, könnten von einer öffentlichen Zulassung profitieren.

Internationalen Konzerne rekrutieren oft hochqualifizierte Fachkräfte im Ausland, deren Bildungsabschlüsse in der Schweiz nicht anerkannt sind. Bei einem Stellenabbau finden sie kaum mehr eine Arbeit, die ihrem Bildungsniveau entspricht. Auch Geflüchtete und andere Personen aus Drittstaaten mit akademischen Bildungshintergrund arbeiten oft in unterqualifizierten Jobs. Mit der Zulassung zu den Prüfungsverfahren können diesen Personen einen anerkannten Abschluss erwerben.

Die öffentliche Zulassung zu Abschlussprüfungen würde dem Schweizer Arbeitsmarkt rasch hochqualifizierte Fachkräfte kostengünstig zur Verfügung stellen, ohne die Qualität der Bildungsabschlüsse zu gefährden.

Einige Fachhochschulen verfügen bereits über Erfahrungen im Projekt Informa mit Personen die nur Teile von Studiengängen belegt und vollständigen Abschlussverfahren erfolgreich bestanden haben. Für Personen aus Drittstaaten und für Geflüchtete soll der Bund rasch entsprechende Projekte in einzelnen Kantonen lancieren. Daraus können Standards entwickelt werden, die in Kantonen und Gemeinden rasch umgesetzt werden können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulantin, dass die Grundsätze der Durchlässigkeit und des lebenslangen Lernens wichtig sind.

Das Schweizer Bildungssystem wie auch die Schweizer Hochschulen tragen diesen Grundsätzen in mehrfacher Hinsicht Rechnung: swissuniversities führt eine Liste über die Gleichwertigkeit ausländischer Maturitätsabschlüsse, die zu einem Hochschulstudium in der Schweiz qualifizieren. Studierende ohne anerkannte Vorbildungsausweise können nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zum Studium an einer Schweizer Hochschule zugelassen werden. Hochschulen sehen im Zusammenhang mit dem Konzept des lebenslangen Lernens vor, dass Studierende frühere, auch ausserhalb der Hochschule erworbene Studienleistungen, Kenntnisse und/oder relevante Berufserfahrung anrechnen und so das Studium verkürzen können. Zu nennen sind u.a. flexible Lernangebote, aber auch spezielle Passerellenangebote für Abgängerinnen und Abgänger der höheren Berufsbildung.

Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Hochschulabschlüsse, die zu einem reglementierten Beruf qualifizieren, bestehen definierte Anerkennungsverfahren für die Berufszulassung in der Schweiz. Erfüllt der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin die Anforderungen nicht, so werden Ausgleichsmassnahmen definiert, die es nachzuholen gilt. Zudem kann eine mehrjährige klinische Tätigkeit in der Schweiz zu einem direkten Zugang zur eidgenössischen Prüfung in Humanmedizin führen, so dass das eidgenössische Diplom ohne weitere Studien in der Schweiz erworben werden kann. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen, die in einen nicht-reglementierten Beruf führen, beurteilt alleine der Arbeitgeber, ob die mit dem Diplom ausgewiesenen Kompetenzen seinen Anforderungen entsprechen. Diesem Zweck dient auch das "Diploma supplement", welches Angaben über die Studieninhalte, Kompetenzziele, aber auch die berufliche Verwendbarkeit des Abschlusses enthält. Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Abschlüsse kann zudem die Schweizerische Informationsstelle für Anerkennungsfragen Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlung für den Arbeitgeber ausstellen. Auch Geflüchtete, die über einen Hochschulabschluss verfügen, aber ihren Abschluss nicht genügend dokumentieren können, haben die Möglichkeit, eine Diplomerläuterung von swissuniversities zu beantragen. Diese beschreibt die durchlaufene Hochschulbildung und zeigt auf, wie Swiss ENIC den Abschluss einstufen würde, wenn ein Diplom vorhanden wäre. Die Empfehlungen von Swiss ENIC werden von den Arbeitgebern in der Schweiz gut akzeptiert.

Die Einrichtung einmaliger "Abschlussprüfungen" mit öffentlichem Zugang zum Erwerb eines schweizerischen Hochschulabschlusses, wie es die Postulantin fordert, sind im Hochschulsystem nicht umsetzbar: Abschlussprüfungen im Hochschulbereich werden im Bolognasystem weniger stark gewichtet und prüfen nicht mehr alle im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am Studienende.

Die Leistungsüberprüfungen bilden im Sinn des 'Constructive Alignments' einen integralen Bestandteil der Lehrveranstaltungen während des ganzen Studiums. Teilweise erfolgen Prüfungen sogar nach jeder einzelnen Lehrveranstaltung.

Aus den erwähnten Gründen erachtet der Bundesrat eine weitere Prüfung als nicht angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.