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21.3257 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen stellte am 24. Februar 2021 im Menschenrechtsrat ihren Bericht über Versöhnung, Rechenschaftspflicht und Menschenrechten in Sri Lanka (A/HRC/46/20) vor. Neben den vom Bundesrat zur Interpellation 20.4420 erwähnten Verstössen weist die Hochkommissarin auf neue hin, die Anlass zu grosser Sorge geben. Kann der Bundesrat bestätigen und hat er gegenüber der Regierung von Sri Lanka angesprochen:

1. dass der Raum für die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien, der nach Kriegsende gewachsen war, nun rapide schrumpft?

2. dass die Unabhängigkeit der Justiz, der Menschenrechtskommission von Sri Lanka, der Nationalen Polizeikommission und anderer wichtiger Gremien durch den kürzlich verabschiedeten 20. Verfassungszusatz tiefgreifend ausgehöhlt wurde?

3. dass es insofern unerheblich ist, dass das Parlament dem 20. Verfassungszusatz zugestimmt hat und vielmehr gerade dieser Entscheid zu allergrössten Sorgen Anlass gibt, weil er den von Sri Lanka eingegangenen internationalen Verpflichtungen widerspricht?

4. dass die zunehmende Militarisierung wichtiger ziviler Funktionen die demokratische Regierungsführung beeinträchtigt? Und das anhaltende Versäumnis, umfassende Reformen durchzuführen - oder das Personal zu überprüfen - Sicherheits- und Militäroffiziere im Amt lässt, die in mutmasslich schwere Verbrechen und Verstösse verwickelt sind?

5. dass tamilische und muslimische Minderheiten durch spaltende und diskriminierende Rhetorik, auch von höchsten Staatsbeamten, ausgegrenzt werden?

6. dass die Politik der Zwangsverbrennung der COVID-19-Opfer den muslimischen und christlichen Minderheiten Schmerz und Leid zugefügt hat?

7. dass also seit langem bestehende, strukturelle und systemische Probleme in Sri Lanka fortbestehen, und es jetzt klare Warnzeichen gibt, dass sich vergangene Muster von Verstössen wiederholen könnten?

8. dass es mehrere Regierungskommissionen nicht geschafft haben, die Wahrheit glaubhaft zu ermitteln und die Rechenschaftspflicht sicherzustellen und die Menschenrechtskommissarin deshalb auch kein Vertrauen mehr in die jüngste Untersuchungskommission mehr hat, die im Januar 2021 eingesetzt wurde?

9. Wird die Schweiz ihre Anstrengungen intensivieren, um Informationen und Beweismittel mit Blick auf künftige Rechenschaftsprozesse und zur Unterstützung entsprechender Gerichtsverfahren zu sammeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz setzt sich seit Jahren für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums und unabhängige Medien in Sri Lanka ein. Sie steht in engem Kontakt mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Journalistinnen und Journalisten und nimmt deren Anliegen regelmässig in Gesprächen mit der Regierung auf.

Die Unabhängigkeit der Menschenrechts-, der Wahl-, der Polizeikommission und weiterer Kommissionen ist mit der Annahme des 20. Verfassungszusatzes beeinträchtigt. So stellt der Verlust der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission deren Kapazität für die Sicherheitsüberprüfung von sri-lankischen Blauhelmsoldaten in Frage. In den Vorbereitungssitzungen zur jüngsten Resolution des UNO-Menschenrechtsrats setzte sich die Schweiz dafür ein, dass auch die Unabhängigkeit dieser Kommissionen gefordert wird.

Die zunehmende Militarisierung ziviler Regierungsfunktionen ist besorgniserregend. Dies wird in bilateralen Kontakten zum Ausdruck gebracht. Entsprechend unterstützte die Schweiz auch die jüngste Resolution des Menschenrechtsrats.

Mit ihrem Programm engagiert sich die Schweiz für einen besseren Umgang mit Minderheiten und setzt sich dafür ein, dass die Prinzipien der Inklusion, der lokalen politischen Partizipation und des Respekts für Diversität gestärkt werden. So unterstützt sie Projekte mit dem Ziel, mehr Frauen in politische Prozesse einzubinden oder Hassreden in sozialen Medien zu unterbinden. Bezüglich den Zwangseinäscherungen hat die sri-lankische Regierung nach internationalem Druck die Bestattung von Covid-19 Opfern an bestimmten Orten zugelassen.

Warnzeichen, dass sich vergangene Muster von Verstössen wiederholen könnten, werden ernst genommen. Die Wichtigkeit der Garantie der Nichtwiederholung wird bilateral und multilateral betont. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Hochkommissarin für Menschenrechte zur neuen Untersuchungskommission und brachte dies bei Regierungsvertretern in Colombo mehrfach vor. Nicht zuletzt deshalb unterstützte die Schweiz die jüngste Resolution des Menschenrechtsrats, die dem OHCHR das Mandat gibt, Beweise von schwerwiegenden Verletzungen des Völkerrechts zu sammeln, zu analysieren und zu archivieren.

Antwort des Bundesrates.