Lexipedia

21.3269 · Motion · 2021-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, alle operativen und gegebenenfalls gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, die zur Beschleunigung der Covid-19-Impfkampagne unter Einhaltung der Vorgaben nach Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe d des Covid-19-Gesetzes erforderlich sind. Der Bundesrat soll seine aktive Rolle bei der Versorgung und Koordination auf nationaler Ebene verstärken und die Kantone subsidiär bei der Umsetzung unterstützen. Der Bund soll der Notwendigkeit Rechnung tragen, subsidiär möglichst viele Prozesse unter Beachtung des Datenschutzes digitalisieren und standardisieren, dies im Interesse einer verstärkten Koordination auf nationaler Ebene, die in den nächsten Jahren unerlässlich sein wird.

Begründung

Die gegenwärtige Entwicklung der Pandemie erfordert höchste Aufmerksamkeit, um eine umfassende freiwillige Impfkampagne in kürzester Zeit durchführen zu können. Der nationale Plan muss in den nächsten Jahren beibehalten werden, um sowohl bei der Versorgung als auch bei der Durchführung der Impfungen Kontinuität zu gewährleisten. Die oberste Priorität liegt bei der Durchführung einer Impfkampagne, von welcher so viele Personen wie möglich in kurzmöglichster Zeit profitieren.

Aus heutiger Sicht ist es unerlässlich, dass der Bund an allen Fronten eine proaktive Rolle spielt und die Kantone bei der Umsetzung subsidiär unterstützt. Die geforderte Geschwindigkeit soll die Notwendigkeit nicht in den Hintergrund drängen, alle Prozesse wenn möglich zu digitalisieren und zu standardisieren, damit sie konsolidiert werden und fortbestehen können. Die Impfkapazität muss auch in den nächsten Jahren garantiert werden können.

Im Rahmen seiner Beratungen zum Covid-19-Gesetz hat das Parlament Artikel 3 Absatz 7 Buchstabe d eingeführt, der festlegt, dass der Bund "einen Impfplan, der eine möglichst breite Durchimpfung der Impfwilligen bis spätestens Ende Mai 2021 sicherstellt", ausarbeiten soll. In Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan zeigt sich die Notwendigkeit bestätigt, dass alle operativen und gegebenenfalls gesetzlichen Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Impfkampagne in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu beschleunigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Kantone sind für die operative Umsetzung der Impfungen zuständig. Um Ihre Impfkampagnen zu unterstützen, hat der Bund auf Wunsch der Kantone verschiedene IT-Instrumente entwickelt und den Kantonen zur Verfügung gestellt. Diese Instrumente werden laufend an die Entwicklung der Impfempfehlungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kantone angepasst. Sie beinhalten alle Funktionen, die für den Anmeldeprozess, inkl. Online-Fragebogen, die Buchung und Verwaltung von Impfterminen und -akten nötig sind.

Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgebaute Vaccination Monitoring Data Lake (VMDL) versorgt die Stakeholder auf Stufe Bund und Kantone mit allen erforderlichen Daten, um ein Bild der Impfsituation national und kantonal zu erstellen.

Der Bund wird ein System zur Verfügung stellen, das ein elektronisches, fälschungssicheres und international kompatibles Zertifikat erstellen kann. Dieses Zertifikat wird zum Nachweis der Immunität von geimpften, negativ getesteten und Covid-19 genesenen Personen dienen.

Mit diesen Instrumenten stehen den Kantonen alle benötigten digitalen Mittel zur Verfügung, um die Impfstrategie umzusetzen. Die Weiterentwicklung dieser Instrumente wird weiterhin in enger Absprache zwischen Bund und Kantonen vorangetrieben werden. Mit Blick auf künftige Strategien im Umgang mit Pandemien ist im Rahmen der Evaluation der Covid-19-Pandemie und der darauf basierenden Revision des Epidemiengesetzes zu prüfen, ob die Entwicklung nationaler IT-Instrumente zur Unterstützung der Pandemiebekämpfung sinnvoll sein und auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt werden könnte.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.