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21.3285 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Motion 13.4184 von alt Ständerat Konrad Graber beauftragte den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Vorsorgeeinrichtungen in der Lage sind, in zukunftsgerichtete Anlagen zu investieren. Ausserdem wurde der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten und gehaltenen Zukunftsfonds Schweiz zu initiieren, der auf Wunsch der Vorsorgeeinrichtungen deren zukunftsträchtige Anlagen zur Betreuung übernimmt.

Der Bundesrat anerkannte das Potenzial zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Er sah dazu Massnahmen, wie zum Beispiel,

- die Schaffung einer spezialisierten Arbeitsgruppe,

- die Ermöglichung von neuen Anlagekategorien bei Vorsorgeeinrichtungen,

- einer angepassten Bilanzierung entsprechender Investitionen und

- der Verlustverrechnung im Steuerrecht vor.

Damit sollen zukunftsträchtige Investitionen an der Spitze der technologischen Entwicklung in arbeitsplatzschaffende, wertschöpfende Bereiche der Realwirtschaft der Schweiz gefördert werden, um auch in 10 Jahren noch konkurrenzfähig zu sein. Zur Bewältigung der Corona-Krise sollten nicht nur Milliarden zur Abfederung der Schäden gesprochen, sondern vermehrt Investitionen in die Zukunft gefördert werden.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wie ist der Stand der vorgesehenen Massnahmen?

2. Wie hat sich die Investitionstätigkeit in Venture-Capital entwickelt?

3. Wie setzen sich die in- und ausländischen Investitionen in Venture-Capital zusammen?

4. Wie hoch schätzt der Bundesrat das Potential für Investitionen schweizerischer Institutionen in diesem Bereich ein?

5. Wie viel tragen Venture-Capital zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei (siehe USA)?

6. Könnte sich der Bundesrat Initialbeiträge und die Unterstützung in Form von Gründungsaktivitäten vorstellen?

7. Sieht der Bundesrat Potential für weitere Fördermassnahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Rahmen der Erfüllung der Motion Graber 13.4184 wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des federführenden Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) gebildet, die Vertreter aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), der Oberaufsichtskommission für die Berufliche Vorsorge (OAK), dem Bundesamt für Energie (BFE) und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beizog. Mit der Fertigstellung des Berichts zur Abschreibung der Motion (18.093, BBl 2019 369) konnte diese Arbeitsgruppe wieder aufgelöst werden.

Der Bundesrat hat in diesem Bericht angekündigt, die Schaffung einer Verordnungsbestimmung in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) zur Schaffung einer neuen Anlagekategorie mit einer Anlagelimite von 5 Prozent für nichtkotierte schweizerische Anlagen zu prüfen. Zwischenzeitlich hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4.12.2020 nach einer Aussprache zu diesem Prüfauftrag beschlossen, einen entsprechenden Verordnungsentwurf noch im Jahr 2021 zu behandeln.

Der Bundesrat hat in diesem Bericht auch festgestellt, dass er keinen Handlungsbedarf bei der Bilanzierung entsprechender Investitionen sieht. Eine Abkehr von der Marktwertbilanzierung mittels Ausweis eines Buchwertes würde es möglich machen, Verluste zu verschleiern und das Grundprinzip einer realitätsnahen Bewertung zu verletzen.

Der Bundesrat hat verschiedentlich betont, dass er einer Ausdehnung der Verlustverrechnung offen gegenübersteht (u.a. Motionen 16.3605, 17.3261 oder 21.3001). Er wird die Frage im Rahmen der Umsetzung der von den eidgenössischen Räten überwiesenen Motion 17.3261 WAK-N "Wettbewerbsfähige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen" erneut prüfen.

2. Die Investitionen in Venture Capital in der Schweiz haben sich in den letzten Jahren überaus positiv entwickelt. Seit 2012 (316 Millionen Franken) haben sich die Investitionen gemäss Swiss Venture Capital Report versiebenfacht. Selbst im Jahr 2020, welches von der Covid-19-Epidemie geprägt war, zeigten sich die Investitionen in Schweizer Start-ups äusserst robust. Mit Investitionen von 2,124 Milliarden Franken wurde die Schwelle von zwei Milliarden Franken gemäss Swiss Venture Capital Report zum zweiten Mal in Folge überschritten.

3. Die Daten der Schweizerischen Vereinigung für Unternehmensfinanzierung SECA zeigen, dass ausländische Kapitalgeber etwa drei Viertel der Investitionen in Venture Capital ausmachen. Gerade für ein kleines, hoch innovatives Land wie die Schweiz sind ausländische Investoren wichtig, damit die Unternehmen international wachsen können. Internationale Investoren bringen dem Unternehmen nicht zuletzt auch wichtiges Wissen über ausländische Märkte und wertvolle Netzwerke.

4. Im Bericht zur Abschreibung der Motion Graber (18.093) wurde festgestellt, dass ein gewisses Potenzial für zusätzliche Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen in Venture Capital vorhanden ist. Durch die geplante neue Anlagekategorie für nichtkotierte schweizerische Anlagen in den Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge sollen Anreize für verstärkte Investitionen der Pensionskassen in Risikokapital gesetzt werden.

5. Die neu gegründeten Unternehmen in den wachstumsstarken Sektoren tragen zur Erneuerung der Wirtschaftsstrukturen bei. Weil offizielle Zahlen zur Beschäftigung von durch Venture Capital finanzierte Unternehmen fehlen, wurde anhand der verfügbaren Daten eine Schätzung vorgenommen.

Gemäss Statistik der Unternehmensdemografie (UDEMO) des Bundesamtes für Statistik entstanden 2018 durch Neugründungen brutto 54'052 Stellen. Basierend auf der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) hat die Anzahl der Beschäftigten im 2018 einschliesslich der Arbeitsplätze durch Neugründungen brutto um 336'197 zugenommen. Der Anteil der neu gegründeten Unternehmen an den neu geschaffenen Arbeitsplätzen kann also auf etwa 16 Prozent geschätzt werden.

6./7. Der Bundesrat hat im Bericht "Rasch wachsende Jungunternehmen in der Schweiz" von 2017 festgestellt, dass der Schweizer Risikokapitalmarkt insgesamt gut funktioniert. Der Fokus des Bundesrates auf die ständige Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen hat das oben dargestellte eindrückliche Wachstum von Venture Capital in der Schweiz unterstützt.

Im internationalen Benchmark "Global Venture Capital and Private Equity Country Attractiveness Index" 2018 (letzte verfügbare Datenreihe) nimmt die Schweiz den 15. Rang unter 125 Ländern ein.

Bereits heute existieren ausserdem zahlreiche Unterstützungsangebote von Bund und Kantonen (u.a. Innosuisse, Technologiefonds, Bürgschaftswesen, Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH), Schweizerischer Innovationspark, KMU-Portal, EasyGov, kantonale Unterstützungsmassnahmen, etc.). Initialbeiträge würden zudem die Seedphase betreffen, in der es bereits heute genügend private Anbieter gibt.

Der Bundesrat sieht aber durchaus Optimierungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. So hat die vom Eidgenössischen Finanzdepartement eingesetzte Expertengruppe Steuerstandort Schweiz Verbesserungspotential identifiziert und Handlungsfelder formuliert, von denen auch Start-ups profitieren können (Bericht "Steuerstandort Schweiz" vom 4. Dezember 2020).

Antwort des Bundesrates.