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21.3338 · Interpellation · 2021-03-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort auf meine Frage 20.6057 über den Stand bei der Überprüfung der Pyrethroide sagte der Bundesrat, dass Anhörungen bei den interessierten Kreisen durchgeführt werden müssten und dass er deshalb nicht genau sagen könne, wann die Überprüfung abgeschlossen sein wird, und dass er deshalb auch über die Ergebnisse noch nichts sagen könne.

In seiner Antwort auf meine Frage 20.6058 hat er überdies ausgeführt, dass die Studie der EAWAG bestätige, dass die Pestizidkonzentrationen in zahlreichen Bächen und mittelgrossen Flüssen zu hoch seien und die Grenzwerte überschreiten würden. In den betroffenen Gewässern seien empfindliche Tier- und Pflanzenarten einem zu hohen Risiko ausgesetzt.

Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Welche Pyrethroide wurden in der Agroscope-Studie zu den Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln (PSM) mit hohem Risiko für Bienen und Wasserorganismen berücksichtigt? Wie hoch ist ihr Risikopotenzial im Vergleich mit denjenigen Wirkstoffen mit dem geringsten Risiko?

2. Was bedeuten diese Risiko-Scores eigentlich genau? Welche Unterschiede gibt es und wie lassen sie sich erklären?

3. Handelt es sich bei den Informationen, die Agroscope zur Bestimmung der Risikopotenziale benutzt hat, um neue Informationen oder stammen diese aus den Unterlagen für das Zulassungsverfahren?

4. Die Überprüfung der Pyrethroide wird noch eine Weile dauern, und es müssen noch Anhörungen durchgeführt werden. Gleichzeitig verletzen diese Substanzen ganz offensichtlich die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Wasserorganismen und der Nützlinge unter den Gliederfüssern (Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge, Käfer, Ameisen usw.). Warum hat der Bundesrat den Verkauf und den Einsatz synthetischer Pyrethroide nicht sofort untersagt?

5. Was muss unternommen werden, damit in Zukunft ein sofortiges Verbot des Verkaufs und des Einsatzes von Pestiziden in ähnlich gelagerten Fällen für solche Substanzen erlassen werden kann?

6. Sieht der Bundesrat vor, das Zulassungsverfahren anzupassen, damit derart giftige Substanzen nicht mehr zugelassen werden können? Wenn ja: Wie soll es angepasst werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2. Agroscope hat die Risikopotenziale für alle 2019 in der Schweiz zugelassenen und im Freiland anwendbaren Wirkstoffe verglichen. In der Studie wurden also alle in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel zugelassenen Pyrethroide berücksichtigt, das sind alpha-Cypermethrin, Bifenthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Etofenprox, lambda-Cyhalothrin und zeta-Cypermethrin sowie auch Pyrethrine. Die Risiko Scores zeigen das potenzielle Risiko eines Wirkstoffs im Verhältnis zu den anderen Wirkstoffen für eine Standardanwendung. Anhand der Risiko Scores kann eine Rangliste der Wirkstoffe erstellt werden. Die Unterschiede zwischen den Risiko Scores sind grösstenteils auf die unterschiedliche Toxizität der Wirkstoffe für Wasserorganismen zurückzuführen. Die Ergebnisse dieser Studie und die Einstufung der verschiedenen Wirkstoffe wurden 2020 in Agroscope Science Nr. 106 publiziert.

3. Agroscope hat Daten aus der Zulassung in der Schweiz und der EU verwendet.

4. Mit der Untersuchung des Risikopotenzials wird bezweckt, die verschiedenen Wirkstoffe zu vergleichen und einzustufen. Es ist deshalb wichtig, eine vergleichbare Methode sowie Ergebnisse, die für alle Wirkstoffe zur Verfügung stehen, zu verwenden; in diesem Fall handelt es sich um im Labor durchgeführte Grundlagentests. Im Rahmen der Zulassung können weitere Tests, die den Anwendungsbedingungen stärker entsprechen, zum Einsatz kommen. Die Studie des Risikopotenzials (siehe Antwort 1) kann deshalb nicht direkt dazu herangezogen werden, um den Widerruf einer Bewilligung eines Produkts zu verfügen.

5. Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) erlauben es bereits jetzt, die Bewilligung eines Produkts zu widerrufen, wenn dies gerechtfertigt ist. Die Anforderungen an die Zulassung sind in den letzten Jahren verschärft worden. Um sicherzustellen, dass die alten Produkte die neuen Anforderungen immer noch erfüllen, wurde ein Überprüfungssystem eingeführt (Art. 29a PSMV). Wenn ein Produkt die Anforderungen nicht mehr erfüllt, wird ihm die Bewilligung entzogen.

6. Die Pflanzenschutzmittel und die Biozidprodukte werden dazu verwendet, Krankheiten und Schädlinge zu bekämpfen. Unabhängig davon, ob sie natürlichen Ursprungs sind oder durch chemische Synthese gewonnen werden, sind sie biologisch aktiv und können je nach Expositionsdosis eine gewisse Toxizität für andere lebende Organismen haben. Ein generelles Verbot auf Basis von Toxizitätskriterien käme einem Verbot der meisten Pestizide gleich, ohne dabei das effektive Risiko bei ihrer Verwendung zu berücksichtigen. Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Zulassungskriterien in den letzten Jahren verschärft worden sind. Produkte mit akuter oder chronisch erhöhter Toxizität dürfen bereits heute nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Antwort des Bundesrates.

Agroscope-Studie zu den Pflanzenschutzmitteln mit hohem Risiko für die Umwelt. Welche Pyrethroide sind betroffen? | Lexipedia | Lexipedia