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21.3341 · Motion · 2021-03-18

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Soft Law muss zwingend dem Parlament unterbreitet werden und untersteht dem fakultativen Referendum.

Begründung

Mit Soft Law wird eine Völkerrechtstradition erschaffen, die dann nach einigen Jahren von Richtern als bindend angesehen wird. Im Postulatsbericht "Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law" zeigt der Bundesrat die Herausforderungen von Soft Law auf: "Zwar entsteht Soft Law in internationalen Gremien zu grossen Teilen im Konsens, aber es kann stärker den Interessen von Grossmächten ausgesetzt sein, als dies in formalisierten Verfahren im Hinblick auf den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages der Fall wäre. Auch können Staaten Soft Law stärker entlang ihrer eigenen Vorstellungen umsetzen, was bei der Implementierung zu grösseren Verzerrungen als bei völkerrechtlichen Verträgen führen kann. Schliesslich - und für den vorliegenden Bericht wohl am wichtigsten - ist die innenpolitische Herausforderung zu erwähnen: Bei der Entstehung von Soft Law wird der politische Meinungsbildungsprozess teilweise nicht voll ausgeschöpft, womit die sonst bei der Gesetzgebung und der Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen bestehende Möglichkeit von ausführlichen politischen Debatten in geringerem Ausmass zur Anwendung gelangt. Das führt zur Frage, wie der gemäss Bundesverfassung und Gesetzesrecht garantierten Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik auch in Bezug auf Soft Law-Instrumente am besten Rechnung getragen werden kann (vgl. Art. 166 Abs. 1 und Art. 184 Abs. 1 der Bundesverfassung [BV] 1, Art. 24 und Art. 152 des Parlamentsgesetzes [ParlG] 2, Art. 5b der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung [RVOV]) 3.".

Die Unzufriedenheit in der Bevölkerung ist gross und der Mangel an demokratischer Legitimation stärkt weder die sachliche Information über Soft Law noch das Vertrauen in die Aussenpolitik der Schweiz. Transparenz, demokratische Entscheidungswege und eine Stärkung der Volksrechte sind in Sachen Soft Law dringend notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion spricht ein Thema an, das Teil der laufenden Diskussion über Soft Law ist, die mit dem Postulat 18.4104 "Konsultation und Mitwirkung des Parlaments im Bereich von Soft Law" der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats in Gang gesetzt wurde. In seinem Bericht vom 26. Juni 2019 in Erfüllung dieses Postulats hat der Bundesrat Vorschläge unterbreitet, wie das Parlament unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung und der aussenpolitischen Handlungsfähigkeit gezielter mitwirken kann. Bei der Beratung dieses Berichts kamen die aussenpolitischen Kommissionen zum Schluss, dass dieses Thema im Rahmen einer Subkommission vertieft analysiert werden soll. Die in der Motion erhobene Forderung, dass Soft Law dem fakultativen Referendum untersteht, würde eine Revision der Bundesverfassung erfordern, da Soft Law nicht in die Kategorie der völkerrechtlichen Verträge im Sinne von Art. 141 Abs. 1 lit. d BV fällt. Das Kernanliegen der Motion ist dabei bereits Teil der aktuellen Diskussionen im Parlament. Einzig die Frage des fakultativen Referendums wurde bisher darin nicht explizit angesprochen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es daher verfrüht wäre, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, bevor diese Beratungen abgeschlossen sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.